Deutschland und die Welt
14.04.2020 - 11:49 Uhr

Alltag mit Corona - Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung

Das Coronavirus stellt den Alltag vieler Menschen auf den Kopf. Aber was bedeutet das für die Menschen konkret? Leser schicken uns ihre Fragen. Wir beantworten sie mit Hilfe von Experten.

Fragen und Antworten zum Alltag mit Corona. Bild: Alexander Unger
Fragen und Antworten zum Alltag mit Corona.
Hinweis:

Liebe Leser und Leserinnen,

diese Frage/Antwort-Texte werden nicht mehr aktualisiert, da nahezu täglich Änderungen bekanntgegeben werden. Über den aktuellen Stand informiert das Staatministeriums des Inneren, für Sport und Integration: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Ausgangsbeschränkungen: Warum gibt es diese und wer kontrolliert eigentlich? Welche Strafen drohen, was ist erlaubt und was nicht?

Warum eine Ausgangsbeschränkung?

Warum sind die Beschränkungen nötig?

Ohne Maßnahmen breitet sich das Virus ungebremst aus. Da Experten derzeit davon ausgehen, dass sich mehr als zwei Drittel der Bevölkerung anstecken wird, ist es nötig, die Ausbreitung zu bremsen. Dazu müssen soziale Kontakte begrenzt werden. Trifft es ein, dass sich zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland anstecken, würde das Virus im Land rund 58 Millionen Menschen infizieren. Rechnet man, so wie es die Zahlen aus China nahe legen, mit etwa einem Sechstel schwerer Verläufe, müssten 8,7 Millionen Menschen im Krankenhaus behandelt werden, rechnet die "Süddeutsche Zeitung" vor. Zwischen 300.000 und 1,8 Millionen Menschen könnten demnach letztlich an der neuen Krankheit sterben. Nicht eingerechnet sind dabei die Patienten mit anderen Krankheiten, die wegen des überlasteten Gesundheitssystems nicht behandelt werden könnten.

Wann darf ich das Haus jetzt noch verlassen?

Bayern hat ab Mittwoch, 6. Mai, die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Es ist nun wieder erlaubt, das Haus auch ohne triftigen Grund zu verlassen. Laut Innenminister Joachim Herrmann ist damit auch Motorradfahren wieder erlaubt. Es gilt aber weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Somit bleiben die Kontaktbeschränkungen und das Verbot von Menschenansammlungen bestehen.

Weshalb sind solch drastische Maßnahmen nötig?

Ohne Maßnahmen breitet sich das Virus ungebremst aus. Da Experten derzeit davon ausgehen, dass sich mehr als zwei Drittel der Bevölkerung anstecken wird, ist es nötig, die Ausbreitung zu bremsen. Dazu müssen soziale Kontakte begrenzt werden. Trifft es ein, dass sich zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland anstecken, würde das Virus im Land rund 58 Millionen Menschen infizieren. Rechnet man, so wie es die Zahlen aus China nahe legen, mit etwa einem Sechstel schwerer Verläufe, müssten 8,7 Millionen Menschen im Krankenhaus behandelt werden, rechnet die "Süddeutsche Zeitung" vor. Zwischen 300.000 und 1,8 Millionen Menschen könnten demnach letztlich an der neuen Krankheit sterben. Nicht eingerechnet sind dabei die Patienten mit anderen Krankheiten, die wegen des überlasteten Gesundheitssystems nicht behandelt werden könnten.

Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoße?

Bei einem Verstoß gegen die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen droht im Regelfall eine Geldbuße von 150 Euro. Wer unerlaubt ein Krankenhaus oder Pflegeheim betritt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Laden- oder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße von 5000 Euro. Das geht aus einem Bußgeldkatalog des Gesundheitsministeriums hervor.

An wen wendet man sich, wenn man Verstöße bemerkt?

An die örtliche Polizeiinspektion. Oder – vor allem bei größeren Verstößen – über die Notrufnummer 110. Das ist beides möglich, erklärt die Oberpfälzer Polizei.

Erlaubt - Verboten

Was darf ich?

Muss die Kontaktperson immer die gleiche sein?

Laut Innenministerium muss es nicht immer die gleiche Person sein. Die Abstandsregeln sollten, auch beim gemeinsamen Sport oder Spaziergängen, eingehalten werden.

Falschnachrichten im Internet

Was macht die Polizei bei solchen Falschnachrichten, die im Internet kursieren?

Auf Instagram, Facebook und Whatsapp verbreiten sich solche Fake-News in Windeseile. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) rief auf Twitter dazu auf, nicht auf „diesen Quatsch“ und „Unsinn“ zu hören. Für die Verbreiter der Nachrichten fand sie klare Worte auf Twitter: „Das ist kein Spaß, ihr spielt mit der Angst der Leute. Das ist unanständig.“ Und auch ein Fall für die Polizei. „Wenn uns so etwas bekannt ist, verfolgen wir das und ermitteln“, sagt Franziska Meinl von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberpfalz.

Wie kann man solche Falschnachrichten erkennen?

Viele Kettenbriefe auf Whatsapp tarnen sich als persönliche Erfahrungsberichte. Dort heißt es dann etwa: „Der Onkel eines Klassenkameraden von mir hat einen Masterabschluss und arbeitet im Krankenhaus in Shenzhen …" Grundsätzlich gilt: Wer rund ums neuartige Coronavirus vermeintlich hilfreiche Informationen per Whatsapp und die sozialen Medien erhält, sollte skeptisch sein. Erklären angebliche Ärzte, wie man sich vermeintlich gegen eine Infektion mit dem Virus schützt, und was man bei einer Infektion tun sollte, handelt es sich dabei ziemlich sicher um einen Kettenbrief mit unsinnigen Inhalten, berichtet das Fachportal "Heise online".

Was sollte man tun, wenn man solche Nachrichten erhält?

In den meisten Fällen kommen Nachrichten in sozialen Netzwerken von Bekannten. Ihnen zu sagen, dass sie auf Fake-News hereingefallen sind, kann unangenehm sein. Klicksafe, eine Online-Plattform zur Förderung der Medienkompetenz im Internet, rät. "Prüft man die Information und findet heraus, dass es sich um eine Falschmeldung handelt, sollte man doch freundlich darauf aufmerksam machen und über Fake-News aufklären." Im Zweifel gilt: Nicht teilen und prüfen, woher die Information tatsächlich kommt. Vertrauenswürdige Informationen gibt es beim Robert-Koch-Institut, bei der WHO oder auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Polizei und öffentliche Sicherheit

Wie werden Polizisten geschützt?

Die Oberpfälzer Polizei steht im engen Kontakt mit den zuständigen Gesundheitsbehörden. Sie hat ihre Mitarbeiter sensibilisiert. Das heißt: "Regelmäßig Hände waschen, Vermeidung des Händeschüttelns, Husten- und Niesetikette", teilt die Pressestelle des Polizeipräsidiums (PP) mit. "Für besondere Einsatzszenarien, bei welchen beispielsweise ein enger körperlicher Kontakt mit Infektionsverdächtigen zu erwarten ist, verfügt das PP Oberpfalz über Seuchen-Infektions-Schutz-Sets, die zum Beispiel einen Schutzanzug und Einwegüberschuhe beinhalten."

Kann es bei der Polizei zu Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs kommen?

Nein. "Die Lage wird durch uns fortlaufend bewertet und wir passen unsere Maßnahmen und innerdienstlichen Abläufe entsprechend an", teilt das Präsidium Oberpfalz mit. "Das Fortbestehen unserer Einsatzbereitschaft hat oberste Priorität. Unsere Dienststellen sind derzeit wie gewohnt im Einsatz und es gibt aktuell keinerlei Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs."

Können Wasser und Strom ausfallen?

Nein. Das versprechen die bayerischen Energieunternehmen. Die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Wärme sei gesichert. "Derzeit sehen die Unternehmen kein Risiko für die Versorgungssicherheit", teilt der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft mit.

Kann ich noch den ÖPNV benutzen?

Schwierig. Experten zufolge ist die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr mit einer Großveranstaltung vergleichbar. Epidemiologe Gerd Antes empfahl im "Tagesspiegel" den öffentlichen Nahverkehr einzustellen. In Bayern gilt eine Mund-und-Nasenmasken-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr

Muss ich die Entgegennahme eines Pakets mit dem elektronischen Stift des Postboten unterzeichnen?

Nein. Die Deutsche Post verzichtet seit Mittwoch auf eine Unterschrift, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Stattdessen dokumentierten die Zusteller die erfolgreiche Auslieferung mit ihrer eigenen Unterschrift.

Veranstaltungen

Ab wann gilt eine Veranstaltung als Großveranstaltung?

Das wird in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bayern sind Großveranstaltungen bis Ende August untersagt.

Deutschland und die Welt05.05.2020

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