Deutschland und die Welt
14.04.2020 - 12:49 Uhr

Alltag mit Corona - Fragen und Antworten zu Freizeit, Hobbys, Garten

Das Coronavirus stellt den Alltag vieler Menschen auf den Kopf. Manche Aktivitäten sind seit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung verboten. Was ist erlaubt, was nicht?

Fragen und Antworten zum Alltag mit Corona Grafik: Alexander Unger
Fragen und Antworten zum Alltag mit Corona
Hinweis:

Liebe Leser und Leserinnen,

diese Frage/Antwort-Texte werden nicht mehr aktualisiert, da nahezu täglich Änderungen bekanntgegeben werden. Über den aktuellen Stand informiert das Staatministeriums des Inneren, für Sport und Integration: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Das gilt beim Biergartenbesuch ab 18. Mai

Muss ich einen Mund-Nase-Schutz tragen, wenn ich in den Biergarten gehe?

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) schreibt auf seiner Internetseite: Die Gäste haben ab Betreten des Betriebes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Tisch darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Wenn man sich etwas zu essen holt, ist ebenfalls ein Nase-Mund-Schutz zu tragen, schreibt der Bayerische Rundfunk (BR24) auf seiner Internetseite. Auch die Mitarbeiter müssen in allen Bereichen, in denen sich Gäste aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Werden die Tische nach jedem Gast gereinigt? Wird die Speisekarte desinfiziert?

Es ist keine Desinfektion notwendig, jedoch eine Reinigung der Tischoberfläche und anderer Gegenstände, die von dem vorhergehenden Gast berührt worden sein können, schreibt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband auf seiner Internetseite. Der Dehoga empfiehlt Gastronomiebetrieben, "Bedarfsgegenstände", wie etwa die Speisekarte Tabletts, nach jeder Benutzung zu reinigen.

Mit wem darf ich an einem Tisch sitzen?

Laut dem Deutschen Hotel und Gaststättenverband dürfen Personen aus zwei Hausständen beziehungsweise Familien beisammensitzen. Laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands im öffentlichen Raum zusammenkommen.

Muss ich am Tisch den Mindestabstand einhalten?

Laut dem Hotel- und Gaststättenverband ist es erlaubt, dass Personen aus zwei Hausständen an einem Tisch sitzen. Hierbei darf auch der sonst geltende Mindestabstand von 1,50 Metern unterschritten werden. Weiter schreibt der Dehoga: "Personen, für welche die allgemeine Kontaktbeschränkung gilt, können dennoch an den gleichen Tisch platziert werden, wenn zwischen diesen der Mindestabstand eingehalten wird." Zudem schreibt das Hygienekonzept für die Gastronomie von der Bayerischen Staatsregierung vor, dass der Abstand zwischen Service-Mitarbeitern und Gästen 1,50 Meter betragen soll. "Zur Gewährleistung des Mindestabstands zwischen Gast und den Mitarbeitern sind auch Abstriche im Service hinzunehmen."

Muss ich einen Tisch reservieren?

"Generell ist im Vorfeld eine Reservierung mit entsprechenden Kontaktdaten vorzunehmen", das schreibt der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband auf seiner Internetseite. Bei spontanen Gästen müssen die Kontaktdaten einer Person vor Ort aufgenommen werden. Eine Gruppenreservierung über mehrere Tische ist nicht erlaubt.

Darf ich mich mit meinem Stammtisch im Biergarten treffen?

Aktuell ist lediglich erlaubt, dass zwei Haushalte an einem Tisch sitzen. Mit den derzeit geltenden Regelungen ist ein Stammtisch bis einschließlich 29. Mai nicht möglich, schreibt die Pressestelle des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands.

Darf ich mir im Biergarten einen Tisch für mich und meine Familie aussuchen?

Nein, das ist derzeit nicht möglich. Laut Hotel- und Gaststättenverband dürfen die Besucher "nicht selbst zu Tisch gehen". Die Wirtsleute müssen die Gäste in jedem Fall "platzieren". So soll vermieden werden, dass Besucher lange einen freien Platz suchen und umher laufen.

Radfahren, Joggen, Gartenarbeit: Was ist erlaubt, wo sind die Grenzen für Ausflüge?

Ab wann dürfen meine Kinder wieder auf den Spielplatz?

Ab 6. Mai sind die Spielplätze in Bayern wieder geöffnet, wie Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz bekannt gab.

Darf ich mit meiner Familie eine größere Radtour machen?

Auch wenn schönes Wetter herrscht: Auf lange Touren im Freien oder Radsport-Training sollten Radler besser verzichten. Das berichtet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Eine kleine Runde für etwas frische Luft und Bewegung aber in Ordnung. Beliebte Ausflugsziele sollten vermieden werden.

Darf ich zum Wandern weiter weg fahren, zum Beispiel in die Fränkische Schweiz?

Ja, das ist erlaubt, sagt Polizeikommissar Lehmeier. Grundsätzlich sei hier jedoch die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit zu hinterfragen. Eine Kilometerbeschränkung gebe es zwar nicht. Aber: "Ich denke die Oberpfalz bietet sehr viele Möglichkeiten sich auch in unmittelbarer Nähe an der frischen Luft zu erholen", so der Polizeisprecher.

Darf ich noch joggen?

Ja. Sport und Bewegung an der frischen Luft ist erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt. Seit 20. April ist es außerdem erlaubt, sich für Sport und Bewegung an der frischen Luft mit einer Person zu treffen, die nicht im eigenen Haushalt lebt. Mindestens zwei Meter Abstand halten.

Kann ich noch auf den Sportplatz?

Sport- und Freizeitanlagen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wieder genutzt werden. Es gelten aber weiterhin die Hygieneregeln.

Kann man sich beim Joggen oder Radfahren anstecken?

Ja, wenn man keinen Abstand von zwei Metern zu anderen Menschen einhält. „Das ist wirklich wichtig. Je nach Witterung verteilt sich so ein Virus wie Rauch in der Luft; es sinkt mal schneller, mal langsamer zu Boden“, sagt Sportmediziner Perikles Simon dem "Tagesspiegel". „Deshalb ist es durchaus möglich, dass man sich beim Joggen ansteckt oder eben andere ansteckt, wenn man den Abstand von zwei Metern nicht einhält.“ Die Risiken seien am größten, wenn es neblig und feucht sei sowie wenig Wind gebe. UV-Strahlen seien hingegen schlecht für Viren. „Deswegen empfehle ich Sport bei schönem Wetter.“ Wer moderat physisch aktiv ist, der stärkt sein Immunsystem. Das steht über den möglichen Risiken“, sagt Simon.

Da Sport an der frischen Luft erlaubt ist: Darf ich (alleine) an einer im Freien stehenden Tennistraining-Schlagwand trainieren?

Ab Montag, 11. Mai. sind bestimmte Individualsportarten im Freien wieder erlaubt. Dazu gehört auch Tennis.

Ist Hallensport, speziell Tischtennis, erlaubt?

Nein, nur Freizeitsport unter freiem Himmel soll wieder erlaubt werden. Allerdings nur unter Wahrung des Mindestabstandes.

Dürfen Sportschützen wieder trainieren?

Schützenheime bleiben weiterhin gesperrt, erklärt der Bayerische Sportschützenbund auf seiner Internetseite. Schießsport in Innenräumen oder Vereinsversammlungen bleiben weiterhin verboten. Erlaubt sind ab 11. Mai der kontaktlose Einzelsport im Freien. Somit ist etwa Bogenschießen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Wie wichtig ist Sport in der Coronakrise?

Bewegung und Ausgleich sind gerade in der aktuellen Situation wichtiger denn je: Bewegung und körperliche Aktivität fördern das psychische und körperliche Wohlbefinden. Je schlechter man sich fühlt, desto mehr profitiert man von körperlicher Aktivität. Das gilt sowohl für die Stimmungslage als auch für das körperliche Befinden.

Ist es erlaubt auf einem großen Sportgelände mit mehreren Leuten Sport zu machen?

Ab 11. Mai darf in Bayern wieder Individualsport ausgeübt werden. Zum "kontaktlosen Einzelsport" zählen etwa Tennis, Leichtathletik, Golf und Segeln. Aber auch Reitunterricht in der Halle sei möglich. Mindestabstand zwischen den Sportlern und Hygienemaßnahmen müssen zwingend eingehalten werden.

Ich habe ein Yogastudio und biete Yoga auch im Garten an. Darf ich meine Kurse im Garten mit Mindestabstand anbieten?

Seit 11. Mai ist kontaktfreier Individualsport erlaubt. Möglich ist ein kontaktloses Training in Form von etwa Kraft-, oder Konditionstraining, wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens fünf Personen und der Einhaltung des Mindestabstands (1,50 Meter) zwischen Personen stattfindet, so das Innenministerium auf seiner Internetseite.

Wir sind begeisterte Stockschützen aus Oberviechtach. Können wir unseren Sport wieder ausüben?

Seit Montag, 11. Mai, ist Individualsport mit Abstand erlaubt. Der Deutsche Eisstock-Verband hat Verhaltensregeln erarbeitet und im Internet zur Verfügung gestellt. Demnach dürfen sich maximal vier Personen mit ausreichend Abstand auf den Bahnen aufhalten. Zudem darf nur auf jeder zweiten Spielbahn trainiert werden, so der Verband.

Darf ich Arbeitseinsätze an unserem Vereinsheim tätigen?

Das ist möglich, wenn die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot eingehalten werden. Arbeiten auf Vereinsflächen und im Vereinsgebäude dürfen, wenn an verschiedenen Stellen gearbeitet wird, in Arbeitsgruppen durchgeführt werden. In den einzelnen Gruppen dürfen Angehörige eines Haushalts mit einem weiteren Hausstand arbeiten. Der Sicherheitsabstand sollte eingehalten und die einzelnen Arbeitsgruppen nicht durchmischt werden, schreibt das Innenministerium auf seiner Internetseite.

Kann ich eine Vorstandschaftssitzung abhalten?

Vereinsversammlungen sind, Stand 28. Mai, nicht möglich. Laut einem Mitarbeiter der Corona-Hotline werden Versammlungen auch in den kommenden Wochen nicht erlaubt sein.

Wann kann ich wieder Klettern und Bouldern?

Seit Montag, den 11. Mai, dürfen Außenbereiche der künstlichen Kletteranlagen wieder öffnen. Allerdings gelten strikte Zugangs-, Abstands- und Hygieneregeln. Derzeit werden von einer Expertengruppe Regeln zur behutsamen Wiedereröffnung erarbeitet, schreibt der Deutsche Alpenverein auf seiner Internetseite. Viele Spitzensportverbände haben bereits ein Konzept erarbeitet, wie ihre spezielle Sportart ausgeführt werden kann. Auf der Internetseite des Deutschen Olympischen Sportbunds können diese für zahlreiche Sportarten heruntergeladen werden.

Ich bin Mitglied in einer Radsportgruppe. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir wieder zusammen fahren?

Seit dem 11. Mai ist der Trainingsbetrieb von Individualsportarten in Kleingruppen von bis zu fünf Personen erlaubt. Der Bayerische Radsportverband empfiehlt auf seiner Internetseite, für Renn- und Breitensport auf der Straße einen ausreichend großen Abstand während der Fahrt. Im Windschatten oder in Zweierreihen sollte nicht gefahren werden. "Spucken und Schnäuzen" während der Fahrt soll unterlassen werden. So soll verhindert werden, dass hintereinander fahrende Radler in die hinterlassene Tröpfchenwolke fahren.

Ist es inzwischen wieder möglich, "Line Dance" zu betreiben, wo Solo-Tanzen (mit Abstand) praktiziert wird, insbesondere bei Ausübung im Freien?

Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter gewissen Voraussetzungen aufgenommen werden, etwa Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen, Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern zwischen Personen, Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen, kontaktfreie Durchführung, keine Nutzung von Umkleidekabinen, konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten, keine Zuschauer. Zudem schreibt das Bayerische Innenministerium, dass Tanzschulen als Freizeiteinrichtung geschlossen sind. Und teilt mit: „Darüber hinaus erarbeitet das Innenministerium unter Einbeziehung der Sportverbände ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport. Für das weitere Vorgehen ist die Entwicklung der Infektionszahlen entscheidend.“

Ist es erlaubt, auf dem Beachhandballplatz mit einem Bekannten unter Einhaltung des Mindestabstands Handball zu spielen? Ist das Hin- und Herwerfen des Balles, da wir diesen ja beide in der Hand haben, problematisch?

Ja, das ist erlaubt, sagt das Bayerische Innenministerium auf Nachfrage. Das Training darf nur kontaktlos im Freien mit insgesamt höchstens fünf Personen erfolgen. Laut Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung ist ab dem 8. Juni der "Outdoor-Trainingsbetrieb" in Gruppen von bis zu 20 Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln zulässig. Auf den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Personen soll geachtet werden. Der Ballkontakt beider Spieler sei kein Problem, sagt das Innenministerium und beruft sich auf Erkenntnisse von Virologen.

Können wir uns, als Musikband treffen und proben?

Gegen eine Bandprobe sprechen zwei Regelungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Zum einen gilt das Versammlungsverbot, zum anderen die Kontaktbeschränkungen. Besteht die Band zum Beispiel aus Geschwistern und einer weiteren Person könnte eine Probe stattfinden. Musiker aus vier verschiedenen Hausständen können sich nicht treffen.

Kann ein Judotraining, entsprechend der Regelung für Tanzschulen, spricht mit einem festen Partner stattfinden?

Nein. Das Training von Judo und anderen Kampfsportarten muss weiterhin kontaktfrei durchgeführt werden, schreibt das Innenministerium auf seiner Internetseite.

Können unter dem Begriff "Tanzsport" Volkstanz- und Plattlerproben abgehalten werden?

Tanzschulen dürfen ab dem 8. Juni wieder öffnen. Diese Regelung gilt laut dem Bayerischen Trachtenverband auch für den Volkstanz. Der Verband stellt auf seiner Internetseite ein Hygienekonzept zur Verfügung. Darin steht, dass Einzelplattler mit entsprechendem Abstand, Paartanz und Paarplattler mit einem festen Partner, tanzen können. Das Durchwechseln der Paare ist nicht erlaubt, zudem müssen Anwesenheitslisten geführt werden. Tänzer und Verantwortliche müssen sich an die üblichen Hygienevorschriften und Abstandsregelungen halten, so sind beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie in den Sanitäranlagen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Der Trachtenverband empfiehlt mit den örtlichen Behörden über die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zu sprechen.

Wie viele Menschen dürfen sich treffen?

Ich habe gehört, dass man sich mit bis zu 10 Personen treffen darf, stimmt das?

In Bayern gilt diese Regelung nicht. Bund und Länder haben am Dienstagabend vereinbart, dass die Länder, ab dem 6. Juni, weitere Lockerungen gestatten können. Darunter ist auch die Möglichkeit, dass sich künftig maximal zehn Menschen treffen dürfen. Ob diese Regelung in Bayern umgesetzt wird, kann aktuell nicht beantwortet werden

Darf ich mit meinen Kindern sowie mit weiteren Verwandten spazieren gehen?

Es ist in Bayern erlaubt, mit seinem Partner und den gemeinsamen Kindern und auch engen Verwandten einen Spaziergang zu unternehmen. Dabei gilt: Abstand zu anderen halten. Seit 20. April ist es außerdem erlaubt, sich mit einer Person zu treffen, die nicht im eigenen Haushalt lebt. Aber auch hier gilt: Abstand halten. Seit dem 6. Mai bzw. dem 8. Mai ist es außerdem erlaubt sich mit der engeren Familie zutreffen oder mit den Angehörigen eines zweiten Hausstandes.

Kann ich meinen Vater im Lastwagen begleiten?

Nein. „Wir raten davon grundsätzlich ab“, sagt der Pressesprecher des Landesverbands bayerischer Spediteure. Das habe mehrere Gründe. Unter anderem erhöhe sich für den Sohn die Ansteckungsgefahr, weil der Vater immer wieder aus dem Lastwagen muss.

Ein Verein empfiehlt mir, die Vereinszeitschrift während einem Spaziergang im Ort an die Mitglieder zu verteilen. Ist das erlaubt?

Es handelt sich hier, wie bei so vielen Fragen um eine Grauzone. Tatsächlich sind Spaziergänge erlaubt, als Vorwand für eine Zustellung ist diese Erlaubnis aber nicht gedacht, es sei denn, der Inhalt der Zeitung ist wirklich wichtig. Auch hielt gilt, was die Polizei Oberpfalz immer wieder betont: "Man muss sich selbst immer fragen, ob das, was man gerne tun möchte - außerhalb der eigenen Wohnung - jetzt in diesem Moment notwendig ist und nicht aufgeschoben werden kann. Jeglicher Kontakt zu anderen sollten so weit wie möglich gemieden werden."

Wir walken einmal wöchentlich in einer größeren Gruppe mit etwa zehn Frauen. Ist das jetzt wieder erlaubt, wenn wir den nötigen Abstand halten?

Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen aufgenommen werden, so das Innenministerium. Zu diesen zählen etwa: Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen, Einhaltung der Abstandsregeln, Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen, kontaktfreie Durchführung, Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten.

Darf man in einem Vereinsheim, welches nur für Vereinsmitglieder zugänglich ist, mit anderen Vereinsmitgliedern Schafkopf spielen?

Nein, das ist nicht erlaubt, sagt das Innenministerium. Demnach dürften "nicht vier unterschiedliche Personen Schafkopf spielen." Ein Treffen sei nur für Personen aus maximal zwei Hausständen erlaubt.

Ist das Singen in katholischen Gottesdiensten wieder erlaubt?

Gesang durch Solisten (Kantor) und das Spielen der Orgel sind laut dem Bistum Regensburg erlaubt. "Gemeindegesang ist - wenn überhaupt - nur in stark reduzierter Form möglich." Chöre dürfen weiterhin nicht singen.

Gibt es eine Sonderregelung für Vereinsvorstände, um in einem Wirtshaus eine Sitzung abzuhalten?

Nein, eine solche Regelung gibt es derzeit nicht. Wirte dürfen keine Gruppenreservierungen annehmen, auch wenn sich die Vorstandschaft in einem separaten Raum aufhalten würde. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin, was bedeutet, dass man sich nur mit einem weiteren Hausstand treffen darf.

Mit wie vielen Leuten darf ich draußen Sport treiben und ab wann gibt es Änderungen?

Stand 27. Mai dürfen sogenannte "Individualsportarten" mit maximal fünf Personen unter Einhaltung des Mindestabstands und kontaktlos durchgeführt werden. Teamsportarten dürfen ab dem 8. Juni mit bis zu 20 Personen im Freien trainiert werden. Auch Indoor-Sportstätten dürfen dann wieder öffnen, schreibt die Deutsche Presseagentur.

Wie weit darf ich fahren?

Kann ich noch innerhalb Bayerns in den Urlaub fahren?

Ja, in Bayern darf der Tourismus seit dem 30. Mai wieder öffnen.

Haben die Restaurants noch offen?

Außengastronomie darf ab dem 18. Mai wieder öffnen - aber zunächst nur bis 22 Uhr. Innengastronomie ab dem 25. Mai - bis 22 Uhr. Es gelten strenge Hygieneregeln.

Darf ich eine Spritztour mit dem Motorrad machen?

Ja, mit Ende der Ausgangsbeschränkung am 6. Mai, ist es auch wieder erlaubt mit dem Motorrad eine Tour zu machen.

Am Wochenende waren sehr viele Personen aus dem Raum Nürnberg mit ihren Autos in unserer Region unterwegs. Sind derartige Ausflüge erlaubt?

Das sieht die Polizei kritisch. Nur wenn Sport und Bewegung in der direkten Umgebung nicht notwendig sind, dürfe man mit dem Fahrzeug zur nächst möglichen Örtlichkeit fahren, um sich an der frischen Luft zu bewegen, so Franziska Meinl, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Oberpfalz.

Darf ich zum Angeln?

Ja. Angeln und auch Jagen sind weiter erlaubt – aber nur allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt oder die der engen Familie angehören. Gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen sind verboten, teilt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit. Ab dem 8. Mai ist es zudem erlaubt, dass sich mehre Angehörige von zwei Hausständen treffen – im öffentlichen oder im privaten Bereich.

Dürfen Wochenendausflüge oder Wanderungen jetzt ohne Beschränkung zur näheren Umgebung stattfinden?

Ausflüge und Wanderungen auch in nicht unmittelbarer Umgebung sind erlaubt. Bei weit entfernten Ausflügen ist zu beachten, dass nach wie vor keine Übernachtungsmöglichkeit besteht. Erst ab dem Pfingstwochenende (30. Mai) ist eine Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Camping möglich, so das Innenministerium.

Können sich Tiere anstecken oder das Virus übertragen?

Nein. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann das Coronavirus nicht von Tieren auf Menschen oder umgekehrt von Menschen auf Tiere übertragen werden, erklärt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Gräber, Gärten, grillen

Darf ich Gräber pflegen?

Ja. Die Grabpflege ist nicht verboten. Die Staatsregierung bittet aber darum, soziale Kontakte, so weit es geht, zu vermeiden.

Ist Rasenmähen und Vertikutieren im eigenen Garten erlaubt?

Der eigene Garten zählt zum Privatbereich, den man nutzen darf.

Darf man den Pool und den Teich mit Wasser füllen?

Ja, das ist erlaubt. Seit dem 6. Mai ist die Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Man darf die Haus nun auch wieder ohne triftigen Grund verlassen.

Darf ich neben meinem Weiher den Rasen mähen?

Ja, das ist erlaubt. Seit dem 6. Mai ist die Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Man darf die Haus nun auch wieder ohne triftigen Grund verlassen.

Ist es erlaubt, im Garten zu grillen?

Der eigene Garten darf laut bayerischem Innenministerium gemeinsam mit Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden. Seit dem 6. Mai dürfen auch enge Familienmitglieder wieder zu Besuch kommen. Ab dem 8. Mai ist es zudem erlaubt, dass sich mehre Angehörige von zwei Hausständen treffen – im öffentlichen oder im privaten Bereich.

Mit dem Auto in die Freizeit

Darf ich zu meinen Bienen außerhalb der Stadt?

Ja. Das erklärt der Landesverband bayerischer Imker (LVBI) auf seiner Homepage. Handlungen zur Versorgung von Tieren sind triftige Gründe. Damit seien alle Tierhalter angesprochen, vom Goldfischzüchter bis zum Landwirt. Im Falle einer Kontrolle empfiehlt der LVBI, die landwirtschaftliche Betriebsnummer oder eine anderweitige Registriernummer, die der Amtsveterinär ausgestellt hat, mitzuführen.

Darf ich alleine mit dem Auto zum Bärlauchsammeln in den Wald fahren?

Sport treiben und Bewegung an der frischen Luft sind erlaubt. Darunter falle auch das Sammeln von Bärlauch, erklärt Dominik Lehmeier vom Polizeipräsidium der Oberpfalz. Allerdings dürfe dies nur alleine oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand geschehen oder mit einer Kontaktperson. Seit dem 6. Mai ist es zudem erlaubt, sich mit engen Verwandten zu treffen. Ab dem 8. Mai ist es zudem erlaubt, dass sich mehre Angehörige von zwei Hausständen treffen – im öffentlichen oder im privaten Bereich.

Darf ich mit dem Auto wegfahren, um an einem schöneren Ort Sport zu treiben oder spazieren zu gehen?

Ja, aber nicht zu weit. Fahrten ins Grüne sind möglich, allerdings sollte sich der Ausflug auf die unmittelbare Umgebung beschränken. Der Mindestabstand zu anderen Personen ist zwingend einzuhalten. Zudem sollte man bedenken, dass an beliebten Ausflugszielen dieser Abstand möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Von Ausflügen an beliebte Orte wird daher dringend abgeraten.

Darf ich in meinen Wald, um dort mein Holz aufzuarbeiten?

Ja, übliche und erforderliche Waldarbeit ist erlaubt.

Darf ich in mein zukünftiges Haus, um dort zu arbeiten?

Seit 6. Mai gibt es keine Ausgangsbeschränkung mehr. Man braucht also keinen triftigen Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Man sollte trotzdem überlegen, ob die Fahrt zur Baustelle jetzt zwingend notwendig ist oder auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann. Wenn nicht, ist bei einem Treffen etwa mit der Bauleitung auf den Mindestabstand und die bekannten Hygienregeln zu achten. Das sollte unbedingt eingehalten werden.

Darf ich mit meinem Freund das Boot zum See bringen, es ins Wasser lassen und segeln?

Wassersport - Schwimmen, Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-Up-Paddeln, Kitesurfen, Windsurfen (u. ä.) - ist erlaubt, teilt das Bayerische Staatsministerium mit.

Schrebergarten, Camping und Wohnwagen

Darf ich in meinen Schrebergarten?

Ja. Der Gang in den Schrebergarten fällt im weitesten Sinne unter „Bewegung an der frischen Luft“ und stellt somit einen triftigen Grund dar.

Darf man nun seinen Wohnwagen aus dem Winterquartier nach Hause holen?

Da es seit dem 6. Mai keine Ausgangsbeschränkung mehr gibt, dürfte es nun auch wieder erlaubt sein, Wohnwägen aus dem Winterquartier nach Hause zu holen.

Ich besitze einen Dauercamperstellplatz. Dieser muss genauso gepflegt werden wie eine Kleingartenanlage. Darf ich dort hinfahren?

Ja, seit dem 6. Mai gibt es keine Ausgangsbeschränkung mehr. Man darf das Haus nun als auch ohne triftigen Grund verlassen.

Darf ich auf dem Dauercamperstellplatz aktuell wohnen?

Auf einem Campingplatz darf sich derzeit nur derjenige Aufhalten, der dort seinen Erstwohnsitz hat.

Weiß man schon, wann Campingplätze wieder geöffnet werden können?

Nach aktuellem Stand, sollen Hotels und Tourismus, wozu auch Campingplätze gehören, ab dem 30. Mai wieder öffnen dürfen.

Darf man schon mit dem Wohnmobil wegfahren? Ab wann darf man mit dem Wohnmobil zu touristischen Zwecken in Bayern wieder reisen?

Laut dem Bayerischen Ministerium des Innern, für Sport und Integration ist für das Pfingstwochenende (30. Mai) eine mögliche Öffnung von Hotels inklusive Ferienwohnungen und Camping geplant, Campingplätze für Dauercamper sowie Personen, die einen Wohnsitz auf der jeweiligen Campinganlage gemeldet haben, dürfen laut Innenministerium betrieben werden.

Welche Regelungen gelten ab Samstag, 30. Mai, auf bayerischen Campingplätzen?

Die Campingplätze in der Region dürfen ab Samstag, 30. Mai, wieder für Gäste öffnen. Dazu zählt auch der Campingplatz Gaisweiher in Flossenbürg. Camper dürfen auf den Platz, wenn im Wagen eine „eigene Sanitäreinheit vorhanden ist“, erklärt Tanja Schwanitz von der Gemeinde Flossenbürg.

Auch der Campingplatz-Trausnitz öffnet seine Pforten für Urlauber. „Die Gastwirtschaft und die sanitären Einrichtungen bleiben allerdings geschlossen“, erklärt Geschäftsführer Bernhard Neumann auf Nachfrage. Gäste müssen vor der Anreise telefonisch einen Stellplatz reservieren.

Der Campingplatz auf dem Freizeithugl in Großbüchlberg bei Mitterteich schreibt auf seiner Internetseite, dass „alle Reservierungen ab dem 30. Mai bestehen bleiben“. Im Hygienekonzept des Freistaats für Beherbergungsbetriebe steht zudem, dass die Einhaltung der Abstandsregeln in Gemeinschaftsbereichen an erster Stelle steht.

Darf ich zu meinem Haus an einem Badesee fahren? Das Haus wird nur von mir und meinen Familienangehörigen benutzt.

Das ist erlaubt, teilt das Ministerium auf Nachfrage mit. Der Teilnehmerkreis einer Zusammenkunft in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken darf nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes umfassen, schreibt das Innenministerium auf seiner Internetseite.

Deutschland und die Welt05.05.2020

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