Liebe Leser und Leserinnen,
diese Frage/Antwort-Texte werden nicht mehr aktualisiert, da nahezu täglich Änderungen bekanntgegeben werden. Über den aktuellen Stand informiert das Staatministeriums des Inneren, für Sport und Integration: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Mehr als vier Wochen nach der Schließung von Bayerns Schulen wegen der Corona-Pandemie soll es für einen kleinen Teil der Schüler am 27. April wieder losgehen: Unter Auflagen werden dann zunächst die Abschlussklassen in die weiterführenden und in die beruflichen Schulen zurückkehren. Nach Angaben von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) sind dies rund 14 Prozent der Schüler im Land - also etwa 224 000 der insgesamt 1,6 Millionen. Für alle anderen heißt es warten. Frühestens am 11. Mai sollen weitere Schüler folgen. Doch wie wird der Schulstart in der Krise konkret ablaufen?
Schule
Wie soll eine Ansteckung in den Schulen verhindert werden?
Der Unterricht soll in maximal halber Klassenstärke mit 10 bis 15 Schülern erfolgen. "So werden wir in den Klassenzimmern einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Schülern gewährleisten", sagte Piazolo. Pausen wie vor der Krise wird es vorerst wohl keine geben, auch hier sei es wichtig, dass die Schüler Abstand wahren. "15 Leute sechs Stunden in einem Raum zu lassen, ist aber auch nicht optimal."
"Wir werden vom Ministerium nicht alles vorgeben", betont Piazolo. Im Klassenzimmer könne es beispielsweise spezielle Sitzordnungen geben, um die Schüler zu schützen, auch ein zeitlich versetzter Schulbeginn sei möglich. Ein Mensabetrieb oder Pausenverkauf werde es nicht geben. Die konkrete Umsetzung müssten die Schulen regeln, da dies von den Schularten und den dortigen Räumlichkeiten abhänge.
Werden alle Fächer unterrichtet?
Der Fokus liegt klar auf den Kern- und Prüfungsfächern, alles andere soll nach Möglichkeit unterrichtet werden. Für Piazolo ist klar: "Klassischen Sportunterricht wird es erstmal nicht mehr geben. Dort ist die Ansteckungsgefahr zu hoch." Für Schüler, die etwa Sport im Abitur haben, gebe es zunächst nur Theorieunterricht. Wie dies dann bei der Abiturprüfung sei, werde derzeit geprüft.
Der Schulstart für Abschlussklassen ist am 27. April: Werden Klausuren nachgeholt und die Abschlussprüfungen der Situation angepasst?
Laut Kultusminister Michael Piazolo müssen angehende Abiturienten in Bayern vor dem Start der Abiturprüfungen keine Klausuren mehr schreiben. Das gilt für die Gymnasien und die Fach- und Berufsoberschulen: „Es werden in keinem Fach mehr verpflichtende Klausuren vor dem Abitur gefordert.“ Für noch fehlende Leistungsnachweise soll es sehr faire „Günstigerregelungen“ geben - es soll dadurch am Ende also kein Schüler einen Nachteil erleiden. So können in etwa nach der Abschlussprüfung auf freiwilliger Basis noch Prüfungen geschrieben werden, um die Note zu verbessern. Die Zensuren für das laufende Halbjahr werden entweder auf den schon erbrachten Leistungen beruhen oder aus den Ergebnissen der 11. und 12. Klasse hochgerechnet - je nachdem, was für den jeweiligen Schüler günstiger ist.
Wie kann ein sicherer Schulweg organisiert werden?
Derzeit werde überlegt, wie gerade im ländlichen Raum der Transport in Schulbussen mit den nötigen Sicherheitsabständen machbar sei, sagte Piazolo. In den Städten sei dies wegen des dichteren Netzes beim Öffentlichen Personennahverkehr auch nicht einfach zu organisieren, auch hier müsse der Schulweg aber entzerrt werden: "Wir wollen nicht um 8 Uhr volle S-Bahnen und um 10 Uhr leere Züge."
Können Schüler in diesem Jahr noch Sitzenbleiben?
Gänzlich ausgeschlossen ist das natürlich nicht. Piazolo kündigte aber an, dass hier ein Vorrücken auf Probe möglich sein wird. Immerhin sei ja den Schülern, die vor der Krise noch Verbesserungsbedarf hatten, wichtige Zeit verloren gegangen. "Wir werden großzügig sein, aber auch das Vorrücken auf Probe ist kein Persilschein für das gesamte nächste Schuljahr." Ohnehin sei es ja auch im Sinne der Schüler, nur dann in die nächste Klasse zu gehen, wenn sie dort nicht überfordert seien.
Was passiert mit Schülern, Eltern und Lehrern, die durch Vorerkrankungen zu den sogenannten Corona-Risikogruppen gehören?
Auf der Pressekonerenz in München am Mittwoch teilte Kultusminister Michael Piazolo (FW) mit, dass Lehrer über 60 Jahren aus Sicherheitsgründen zu Hause bleiben. Allerdings dürfen sie freiwillig vor den verkleinerten Klassen unterrichten, wenn sie das wollen. Dies gilt auch für Schwangere sowie chronisch Kranke und Betroffene mit Vorerkrankungen. "Es gibt Risikogruppen, besonders gefährdete Menschen, sowohl bei den Schülerinnen und Schülern als auch bei den Lehrkräften", sagte Piazolo. "Da ist
selbstverständlich die Teilnahme am Präsenzunterricht bei einem entsprechend fachärztlichem Attest nicht notwendig."
Mein Mann gehört zur Risikogruppe. Ich bin im Kindergarten und der Schulbetreuung tätig. Darf ich arbeiten?
"Die Frage, ob man zur Arbeit muss, ist mit dem Arbeitgeber zu klären", heißt es vonseiten der Bayerischen Staatsregierung. Die Arbeitgeber seien aufgefordert, den Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Meter bei der Arbeit sicherzustellen. Wo Home-Office möglich ist, sollte dies erlaubt werden.
Was passiert, wenn es an einer Schule Corona-Infektionen gibt?
Laut Piazolo gilt wie bisher auch dann der Rat des jeweiligen Gesundheitsamtes. Demnach könnte also eine Schulen wieder geschlossen werden, wenn in einer Klasse ein Fall auftritt.
Was sagen die Schulverbände?
Die Reaktionen auf den Zeiplan sind positiv. "Es ist wichtig und richtig, die Schulen für die Abiturienten am 27. April wieder zu öffnen", heißt es vom Philologenverband, gleiches sagen die Realschullehrer. Bei der Umsetzung sei es aber wichtig, Schüler wie Lehrer bestmöglich vor Ansteckungen zu schützen.
Meine Tochter hat eine Nachhilfelehrerin. Darf sie jetzt wieder zu uns nach Hause kommen?
Ja und Nein. Das bayerische Innenministerium unterscheidet zwischen privater Nachhilfe durch Freunde oder den Bekanntenkreis und der kommerziellen Nachhilfe. Private Nachhilfe ist nicht erlaubt. Kommerzielle Nachhilfelehrer dürfen ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen und in privaten Wohnräumen unterrichten. Wichtig ist hier, dass der Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten werden. Eine Nachhilfestunde zum Beispiel mit den Nachbarkindern ist nicht erlaubt.
Universität und Hochschule
Wie geht es mit den Studenten weiter?
Der Vorlesungsbetrieb an den bayerischen Universitäten und Hochschulen beginnt am 20. April. Vorerst findet das Sommersemester nur digital statt. Auch die OTH Amberg-Weiden berichtet auf ihrer Internetseite, dass Vorlesungen digital umgesetzt werden. Auch Prüfungs- und Vorlesungszeiten wurden dort bekannt gegeben. Regelungen zu Fristen und Regelstudienzeit erwartet die OTH zeitnah.
Haben Bibliotheken geöffnet?
Laut dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst können staatliche Bibliotheken und Bibliotheken an Universitäten ab dem 27. April 2020 unter Auflagen geöffnet werden.
Kann eine ehrenamtliche Tätigkeit von Studenten, die der Eindämmung von Corona dient, dem Studium angerechnet werden?
Für Studenten die sich ehrenamtlich engagieren, besteht die Möglichkeit, dass diese Tätigkeit auf das Studium angerechnet wird. Vorausgesetzt, es besteht eine Gleichwertigkeit zum Studiengang. Inwiefern diese gegeben ist, prüft die jeweilige Hochschule im Einzelfall.
Ist schon bekannt, wann es an Universitäten und Fachhochschulen kleine Seminargruppen geben wird?
Nein, dass weiß man noch nicht. Seit dem 20. April finden Vorlesungen online statt. Laut dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst können seit dem 27. April bestimmte Praxisveranstaltungen im Einzelfall und unter strengen Hygienemaßnahmen stattfinden. Studenten sollen sich bei der eigenen Hochschule informieren.
Kindergärten und Kindertagesstätten
Ich zahle immer noch die Gebühren für den Kindergarten. Kann ich diese zurückfordern?
Jeder Kindergarten hat einen Träger. Damit ist jeder Kindergarten eigenständig, was die Gebührensatzung angeht. "Eltern wenden sich mit dieser Frage daher direkt an ihren Kindergarten", erklärt Pressesprecherin Roswitha Ruidisch von der Stadt Weiden. Ministerpräsident Markus Söder kündigte an, dass Eltern zumindest für die kommenden drei Monate keine Kindergarten- oder Kita-Gebühren bezahlen müssen, solange diese wegen der Coronakrise geschlossen sind.
Wird nun auch die Regelung für die Notbetreuung gelockert?
Die bisherige Betreuung an Schulen und Kindertageseinrichtungen wird beibehalten und ab dem 27. April ausgeweitet. Dann haben auch Kindern einen Anspruch, wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.
Darf ich als Betreuer in der Notbetreuung mit den Kindern spazieren gehen?
Ja, sagt das bayerische Innenministerium. Mit den betreuten Kinder spazieren zu gehen ist erlaubt. Größtmögliche Sorgfalt bei Hygieneregeln und Mindestabstand ist besonders wichtig.
Ab wann und unter welchen Hygienemaßnahmen dürfen sich Mutter-Kind-Gruppen mit Kindern im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren wieder treffen?
Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung Minderjähriger in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens drei Hausständen umfasst. (Gewerblich) organisierte Mutter-Kind Gruppen mit Kindern im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren sind hingegen noch nicht wieder erlaubt. Das schreibt die Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Ausbildung
Ich bin im dritten Lehrjahr zur Bürokauffrau. Wann werden die IHK Prüfungen stattfinden?
Die IHK Regensburg hat die schriftlichen Ausbildungsprüfungen neu angesetzt. Diese finden in der Zeit vom 15. bis zum 19. Juni statt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen am 16. und 17. Juni, die kaufmännischen am 18. und 19. Juni stattfinden. Die Prüfungen der beruflichen Weiterbildung werden im Juni, Juli und August abgehalten. Die Sach- und Fachkundeprüfungen können dagegen bereits Mitte Mai wieder stattfinden. Alle Prüflinge werden über den Prüfungstermin durch die IHK informiert, heißt es in einer Pressemitteilung.
Was ist mit den Azubis, die im Mai/Juni Prüfungen schreiben müssten? Finden diese Prüfungen statt? Was ist mit den anschließenden Arbeitgebern, die eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzten?
"Die IHK-Organisation sieht sich angesichts der momentanen Lage gezwungen, die bundeseinheitlichen schriftlichen Abschlussprüfungen Sommer 2020 in allen Ausbildungsberufen zu verschieben", heißt es in einer Erklärung vom 27. März. "Die ordnungsgemäße Durchführung wäre objektiv nicht mehr möglich." Daher werden bis Ende Mai auch keine IHK-Fortbildungsprüfungen stattfinden. Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen sind mindestens bis 24. April 2020 abgesagt. Wie sich das auf bereits geschlossene neue Arbeitsverträge auswirkt, sollte man am besten mit dem jeweiligen Arbeitgeber besprechen.
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