Die Satzung über die Benutzung für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde ist auf dem Stand von 2009. Aufgrund verschiedener Änderungen hat sie der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Satzung betrifft ausschließlich den Kindergarten St. Andreas. Die Kindertageseinrichtung steht Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung offen. Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen Betreuungsvertrages und ist freiwillig. Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird die Auswahl nach festgelegten Dringlichkeitsstufen getroffen. Im Gegenzug können auch Kinder den Kindergarten besuchen, die nicht in der Gemeinde wohnen. Voraussetzung für diesen Fall ist jedoch, dass genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.
Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 7 bis 15 Uhr und am Freitag von 7 bis 12.15 Uhr festgelegt. Die Kernzeit der Einrichtung läuft von 8.15 bis 12.15 Uhr. Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres beträgt die Mindestbuchungszeit drei bis vier Stunden pro Tag an fünf Wochentagen. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, sollen mindestens 20 Stunden/Woche an fünf Wochentagen anwesend sein. Darüber hinaus können auch noch zusätzliche Betreuungszeiten gebucht werden.
In den Sommerferien ist der Kindergarten bis zu drei Wochen geschlossen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Satzung kann das Kind von der weiteren Benutzung der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden.
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung des Kindergartens Gebühren, die in einer gesonderten Gebührensatzung neu geregelt wurden. Bei einer Buchungszeit von drei bis vier Stunden am Tag beträgt die monatliche Gebühr 60 Euro und ist stufenweise gestaffelt bis zu 90 Euro bei einer Buchungszeit von sieben bis acht Stunden. Die Buchungsgebühren für die regelmäßige Mittagsbetreuung von Schulkindern im Kindergarten St. Andreas beläuft sich auf monatlich 20 Euro bei ein bis zwei Stunden pro Woche und erhöht sich stufenweise auf 60 Euro bei einer Betreuungszeit von neun bis zehn Stunden pro Woche.
Für die Betreuung von Schulkindern während der Ferien wird pro Tag eine Gebühr von 10 Euro fällig. Für Alleinerziehende reduziert sich die Gebühr auf fünf Euro. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so wird die Benutzungsgebühr für das zweite Kind auf 60 Prozent und für das dritte Kind auf 40 Prozent ermäßigt.
Die Benutzungs- und Gebührensatzung wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. Bereits in einer vorhergehenden Sitzung hatte sich der Gemeinderat für die Ausstattung des Kindergartens mit Außenspielgeräten befasst. Gedacht wurde dabei an einen Spielturm, einer Hangrutsche mit Welle und einem Trampolin. Der Gemeinderat war sich zum damaligen Zeitpunkt noch nicht einig, ob die Gerät in witterungsbeständigem Metall oder in Holz ausgeführt sein sollten. Jetzt hat sich der Gemeinderat für Holz als Baumaterial entschieden. Die Kosten belaufen sich auf 19 805 Euro.















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