Der 29-Jährige besitzt einen Führerschein der Klasse B. Für sein Fahrzeuggespann, mit dem er am Mittwochvormittag unterwegs war, reichte das jedoch nicht aus. Gegen 9.45 Uhr steuerte der Mann seinen Wagen mit Anhänger auf der A 93 in südliche Richtung, als er kurz vor der Anschlussstelle Altenstadt/WN in eine Verkehrskontrolle der Weidener Inspektion geriet. Der Polizeibericht klärt auf: "Der Führerschein der Klasse B befähigt den Besitzer zum Fahren eines Zugfahrzeugs mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg, also insgesamt 4250 kg. Bei dem Anhänger des Fahrzeuggespanns war jedoch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2400 kg eingetragen. Dafür hätte der Fahrer mindestens die Führerscheinklasse BE benötigt."
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", wie es im Polizeibericht heißt. Ferner erwähnen die Gesetzeshüter, dass "nur das zulässige Gesamtgewicht in den Papieren entscheidend ist und die Zuladung oder das tatsächliche Gewicht nicht relevant sind". Und: "Wer ohne die richtige Klasse fährt, begeht eine Straftat."















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