Altenstadt an der Waldnaab
12.06.2018 - 11:13 Uhr

Gehweg, Radweg oder Parkstreifen

Verkehrschaos ist hier Programm: Rund um Mittelschule und AWO-Kindergarten ist viel los. Dazu kommt, dass ein zweispuriger Gehweg die Verkehrsteilnehmer verwirrt.

Rechtlich ist es eindeutig: Die beiden Streifen links entlang der Kapuzinerstraße sind ein Gehweg. Er darf weder von parkenden Autos noch von Radfahrern, die älter als 10 Jahre sind, benutzt werden. adj
Rechtlich ist es eindeutig: Die beiden Streifen links entlang der Kapuzinerstraße sind ein Gehweg. Er darf weder von parkenden Autos noch von Radfahrern, die älter als 10 Jahre sind, benutzt werden.

Es herrscht zu bestimmten Zeiten immer wieder Verkehrschaos rund um die Mittelschule und den Kindergarten der Arbeiterwohlfahrt in der Kapuzinerstraße. Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto, andere Kinder kommen mit dem Fahrrad, Bus oder auch zu Fuß. Dabei entstehen immer wieder kritische Situationen.

Unsicherheit entsteht auch darin, dass ab der Kreuzung Anton-Wurzer-Straße entlang der linken Seite ein zweistreifiger Gehweg existiert. Dieser war vor einigen Jahren mit Schildern als kombinierter Geh- und Radweg gekennzeichnet. Nachdem die Kapuzinerstraße in diesem Bereich in eine „Zone 30“ umgewandelt wurde, wurden die Schilder auf Anmahnung der Polizei entfernt. Rechtlich gesehen ist dadurch ein breiter Gehweg entstanden. Immer wieder wird der Weg rund um die Schule und den Kindergarten aber als Parkstreifen von Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen, missbraucht. Auch darf der Weg nicht von Fahrradfahrern, außer von Kindern bis 10 Jahren, befahren werden.

Wie groß die Unsicherheit in dieser Sache ist, zeigt dass selbst informierte Gemeinderäte nicht die richtige Auskunft geben. Auch die Anwohner stehen dem Chaos am Morgen und Mittags sprachlos gegenüber. Eindeutig ist nach Auskunft der Fachbehörde, dass auf einem Gehweg weder Parken noch die Benutzung durch Radfahrer, ausgenommen Kinder unter 10 Jahren, erlaubt ist.

 
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