Weiden. (rns) Scheinbar unbelehrbar fuhr ein 43-Jähriger Ende März immer wieder betrunken mit dem Auto. Zwei Tage nachdem er aus viermonatiger Alkohol- Entzugs- Therapie entlassen worden war, erwischte ihn die Polizei mit 2,9 Promille im Krumme-Äcker- Gebiet. Ein 42-jähriger Polizist außer Dienst hatte ihn, fast nicht ansprechbar, auf einer Kreuzung stehend im Auto entdeckt. Zwei Tage später fuhr der gelernte Zimmermann, obwohl im die Fahrerlaubnis entzogen worden war, mit seinem Audi im Rothenstadt umher. Tags darauf kontrollierten Neustädter Beamte gegen Mittag das Fahrzeug, weil der Fahrer nicht angeschnallt war. Nachdem er zu diesem Zeitpunkt anscheinend nüchtern gewesen war, ließ man ihn weiter fahren. Kurz darauf hielten ihn dann jedoch Weidener Polizisten in der Frauenrichter Strasse an. Nun hatte der Landkreisbewohner 2,72 Promille intus.
Alkoholwerte, von denen Staatsanwältin Sandra Dechant nach eigenen Aussagen "tot" gewesen wäre. Deshalb stand der Mann am Donnerstag vor Strafrichter Dr. Alexander Wedlich. Er berief sich auf "vollkommenen Blackout". Fünf Tage seines Lebens seien "völlig weg" gewesen, nachdem er, nach der Therapie, wieder getrunken und Medikamente genommen habe. Rechtsanwalt Werner Buckenleib argumentierte, dass sein Mandant "nach seinem schweren Rückfall nicht mehr schuldfähig" gewesen sei und deshalb nur wegen Vollrausches verurteilt werden könne. Staatsanwältin Dechant hielt dem (noch) Verheirateten seine reine Weste im Bundeszentralregister zugute. Die "enormen Promillewerte" und die besondere Gefährlichkeit des Fahrens unter Alkohol nahe eines Kinderspielplatzes dagegen kreidete sie ihm negativ an. Dechant forderte sechs Monate auf Bewährung, zusätzlich ein Monatsgehalt als Bewährungsauflage und zwölf Monate Fahrerlaubnisentzug.
Richter Wedlich verurteilte den Angeklagten nicht wegen vorsätzlichen Fahrens unter Alkohol und ohne Führerschein, sondern wegen zweimaligen vorsätzlichen Vollrauschs. Eine Geldstrafe von 90 mal 15 Euro - der Tagessatz für Hartz-IV- Empfänger - hielt Wedlich für angemessen. Zudem sprach er eine 15-monatige Fahrerlaubnis-Sperre aus. Die Verurteilung verbaut dem 43- Jahrigen seine Zukunft nicht. Ein Eintrag im Führungszeugnis bleibt ihm erspart.
Altenstadt an der Waldnaab
08.07.2018 - 14:00 Uhr
Rückfall nach Alkoholtherapie
von Autor hcz
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