Es geht um knapp 10 000 Euro, die einem Amberger Sportverein in der Kasse fehlen. Alles andere ist reichlich nebulös bei einem Prozess, der den Betreuer einer Clubgaststätte auf der Anklagebank sieht. In welcher genauen Funktion war dieser 31-Jährige samt Leuten aus seiner Verwandtschaft tätig? Hatte er einen Arbeitsvertrag? Waren er und seine Mitarbeiter bei Krankenkassen gemeldet? Und wenn ja, in welcher Form?
Ein Berg von Fragen, der eigentlich nur am Rande in die von Richterin Sonja Tofolini geführte Verhandlung gehörte. Dennoch waren diese Rahmenumstände interessant. Der junge Mann hatte, wenn man so wollte, die Betreuung und finanzielle Verwaltung einer Sportgaststätte übernommen. Sämtliche Einnahmen sollte er per Vorstandsweisung regelmäßig auf das Vereinskonto bei einem Amberger Geldinstitut einzahlen. Doch was bedeutete regelmäßig? Ob nun jeden Tag, jede Woche oder gar nur an Monatsenden wurde auch nach ausgiebigen Diskussionen nicht genau deutlich. Fest stand lediglich: Er musste alles abführen, was in die Kasse des gastronomischen Betriebs floss. So lautete die Abmachung.
Per Automat eingezahlt
Dem Club fehlten schließlich 9616 Euro für vier Monate. "Wir haben wiederholt mit ihm geredet, dass er die Summe zahlt", sagte nun ein Vorstandsmitglied des Vereins. Doch gekommen sei nichts. In seiner Vernehmung durch die Richterin hatte der Angeklagte zuvor allerdings versichert: "Ich habe die Summe am Bankautomaten einbezahlt."
Gibt es Belege dafür? "Ich habe keine", räumte der Mann ein. Sowohl der Sportclub als auch die Richterin hatten im Vorfeld bei der Bank nachgefragt und erfahren, dass diese Einzahlung offenkundig nicht getätigt worden sei. Doch der Beschuldigte blieb dabei: "Es ist so gewesen." Die Richterin vermerkte an dieser Stelle, dass der 31-Jährige noch nie mit dem Gesetz kollidiert sei. Hinzu kam, dass er wohl vor den fraglichen Monaten stets die Einnahmen auf das Vereinskonto überwiesen hatte. Seltsam: "Ich bekam nie einen Arbeitsvertrag und es gab auch keine Lohnabrechnungen", unterstrich der 31-Jährige. Die Bezahlung sei auf 450-Euro-Basis erfolgt. Auch für mehrere seiner in der Gastronomie helfenden Mitarbeiter.
Belege fehlen
Eine Art Dickicht also, in der sich Richterin Tofolini und Staatsanwältin Franziska Meinl befanden. Dazu gehörte ferner, dass auch feste Arbeitszeiten offensichtlich nicht geregelt waren. Doch wie gesagt: Das galt eher nur als Randgeschehen in diesem Strafverfahren. Besteht die Möglichkeit, dass der Bankautomat das Geld zwar kassierte, dafür aber keinen Beleg ausstellte? Dieser Frage will die Vorsitzende nun notfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen nachgehen. Vor diesem von ihr gefassten Beschluss gab sie dem 31-Jährigen noch die Möglichkeit, seine Angaben zu revidieren. "Denn es könnte sehr teuer für Sie werden." Der Mann blieb allerdings dabei: "Ich habe die Einnahmen abgeführt."
Das Verfahren wurde vorläufig ausgesetzt. Der Verein hat sich ihm mit einem sogenannten Adhäsionsantrag angeschlossen. Bedeutet: Bei einer Verurteilung soll die Richterin gleichzeitig den Schadenersatzanspruch regeln.













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