Der Terminkalender bei den Amberger Gerichten ist angesichts der momentanen Lage auf ein absolutes Minimum heruntergefahren. Doch es gibt sogenannte Haftsachen, die keinen Aufschub dulden. So wurde vor das Schöffengericht von Polizeibeamten ein 25-Jähriger geführt, der vor knapp fünf Monaten in U-Haft gekommen war. Der seinerzeit erlassene Haftbefehl des Ermittlungsrichters fußte auf dem Verdacht des Handels mit Drogen in nicht geringer Menge. Genau genommen führte ein Zufall zur Festnahme des jungen Mannes.
Zufall führt zu Verhaftung
Er hatte in der Amberger Wohnung einer Bekannten übernachtet, als plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl anrückte. Dabei richtete sich der Verdacht von Rauschgiftbesitz gegen die Frau. Als den Beamten nicht geöffnet wurde, verschafften sie sich gewaltsam Zugang zu den Räumen und wurden fündig. Auf einem Tisch lag Marihuana und auch in einem großen Paket mit Hundefutter war ein Beutel mit dem verbotenen Cannabisprodukt versteckt. Als Besitzer dieser Menge von rund einem Pfund gab sich der 25-Jährige zu erkennen.
Eigenverbrauch oder Handel?
Ob das nun alles zum Eigenverbrauch bestimmt war, wurde im Prozess diskutiert. Doch es drängte sich der Verdacht auf, dass auch andere von dem Marihuana etwas abbekommen hätten. Zumal der 25-Jährige sinngemäß verlauten ließ, er habe eine größere Party veranstalten und dabei jedem seiner Gäste etwas abgeben wollen. Gratis und nicht durch Abkassieren, wie er mitteilte. Das schien eher unglaubhaft. Zu diskutieren war, ob man den seit knapp fünf Monaten in U-Haft sitzenden Mann weiter hinter Gittern lassen sollte. Dass er keine Vorstrafen hatte, spielte dabei eine wesentliche Rolle. Die Staatsanwaltschaft beantragte zwei Jahre mit Bewährung, der Pflichtverteidiger hielt 14 Monate für ausreichend. Das Schöffengericht beim Amtsgericht verhängte eineinhalb Jahre mit Bewährung und hob den bestehenden Haftbefehl auf.
Der Angeklagte konnte gehen. Entlassen zwar aus der Justizvollzugsanstalt. Aber ab sofort gebunden an staatliche Weisungen, die es gebieten, dass man in Corona-Zeiten seine Wohnung nur in wirklich dringenden Fällen verlassen soll.













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