Es ist keineswegs vermessen, diesen Mann mit dem in Amberg legendären Rucksacksepp zu vergleichen. Allerdings ist da ein Unterschied: Der Sepp nahm 31 Vorstrafen mit ins Grab. Da hat ihm der immer wieder von der Justiz zitierte 64-Jährige etwas voraus. Bei ihm geht es momentan um den 35. Eintrag ins Register. "Ich höre schlecht, muss mal zum Ohrenarzt", erfuhr Amtsrichterin Sonja Tofolini. Die Juristin kennt den Herrn. Sie hatte vor einiger Zeit schon einmal verfügt, dass der Frührentner nur noch "ohne Sattel und Kette" aufs Fahrrad darf. Später hob ein Landrichter diese Sanktion auf. Fortan war der 64-Jährige wieder mit dem Bike unterwegs. Meist voll wie eine Haubitze.
Wie auf der Achterbahn
Zwei solcher Vorfälle muss die Richterin nun unter die Lupe nehmen. Sie kamen in die Akten, weil die Blutproben 2,1 bzw. 1,8 Promille ergaben. Eines dieser Ereignisse war besonders erwähnenswert und hätte den Rucksacksepp zu dem bei ihm üblichen Applaus im Gerichtssal animiert. Der des Weges kommende Biker fiel einem Polizisten auf, der in seiner Freizeit ein Lokal in den Innenstadt besucht hatte. Der junge Beamte sah, wie der Radler wie auf einer Achterbahn seine Strecke zu bewältigen versuchte.
Von diesem Zeugen hörte man nun, dass er eher langsames Schrittes den Betrunkenen durchs nachtdunkle Amberg verfolgte, sich aber dann auf der Schiffgasse in leichten Trab versetzen musste. Kurze Zeit später war die Tour beendet. Zuvor noch hatte der Radler seinen Drahtesel in die Wohnung eines Freundes getragen. "Ich fahre betrunken besser als nüchtern", warf der in Sachen Alkohol am Lenker scheinbar Unbelehrbare in Justitias Waagschale. Das machte er auch für eine weitere Schlangenlinienfahrt auf der Nordgaustraße geltend. Seine Gesamtlage beschreibend, fuhr der Mann zutiefst beleidigt fort: "Ich bin schon so oft unschuldig verurteilt worden, dass es keiner glaubt."
Mit offener Hose
Es gab zwei weitere unliebsame Ereignisse. Sie betrafen ausnahmsweise nicht die Radausflüge und mussten vielmehr an der Kleiderordnung festgemacht werden. Zunächst wurde erörtert, wie es denn dazu kam, dass der Frührentner mit geöffneter Hose vor einem Supermarkt stand. Das sahen zwei Mädchen, die ihre Mutter informierten. Kurz danach erschien die Polizei. Zivilfahnder nahmen den 64-Jährigen fest. Den Beamten erzählte der mutmaßliche Sittenstrolch, dass alles nur ein bedauerliches Missverständnis gewesen sei. "Der Hosenstall stand offen, mehr nicht", hörte jetzt auch die Richterin. Allerdings stellte sich heraus, "dass er keine Unterhose trug" (O-Ton eines vor Ort ermittelnden Ordnungshüters).
Das mit der offenen Jeans setzte sich fort. Als beim Kurfürstenbad eine Frau mit ihrem Hund des Weges kam, sah sie sich plötzlich dem Rentner gegenüber. "Eine Unverschämtheit", wie sie nun der Richterin empört berichtete und ergänzte, dass der Mann Unsittliches tat. Also weitaus mehr, als mit ungeordnetem Beinkleid jemandem gegenüber zu treten. Das mochte der Angeklagte so nicht dulden. Er sei dort mit zwei Begleiterinnen auf der Bank gesessen, hätte sich glänzend unterhalten und allenfalls nur kurz seine Notdurft verrichtet, brauste er auf. Doch die Zeugin blieb dabei. Angesichts des sich ihr bietenden widerlichen Auftritts sei sie fortgeeilt und habe zwei Uniformierte geholt, die nahe des Tatorts in ihrem Streifenwagen saßen.
Weitere Zeugen kommen
Es ist seit geraumer Zeit die Aufgabe des Rechtsanwalts Jörg Jendricke, bei Prozessen beruhigend auf seinen früh verrenteten Mandanten einzuwirken. Das tat er auch diesmal, wenngleich es ihm schon ein Anliegen war, weitere Zeugen zu der Begebenheit am Hallenbad zu hören. Sie müssen nun kommen, wenn Richterin Tofolini das gesamte Verfahren bei zwei weiteren Terminen fortsetzt. Längere Verhandlungsdauern müssen bei dem 64-Jährigen einkalkuliert werden. So auch damals, als der Freund massiven Alkoholgenusses auf einem Amberger Friedhof erschienen war, um dort mit Kumpels unter Leerung eines Kastens Bier lautstark den Tod eines gerade erst beerdigten Bekannten zu betrauern. Das führte seinerzeit zur 30. Vorstrafe.













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