Ganz zum Schluss des dritten Prozesstages gab Amtsrichterin Sonja Tofolini dem Frührentner mit auf den Weg: "Tun Sie endlich etwas gegen Ihre Trunksucht." Dafür wäre es wirklich höchste Zeit. Denn bei Amberger Polizisten ist der Mann vornehmlich deswegen bekannt, weil er nahezu regelmäßig besoffen mit seinem Fahrrad durch die Stadt kurvt. Wie vor Jahrzehnten der auf lokaler Ebene legendäre Rucksacksepp.
Zwei solcher Touren standen zunächst in der Anklageschrift von Staatsanwalt Jakub Uhlig. Eine dritte, stattgefunden erst vor wenigen Wochen, kam während des Verhandlungsverlaufs noch hinzu. Sie wurde gleich noch mit in den Prozess eingebunden. Auch dabei spielten rund zwei Promille Alkohol eine Rolle. Wie eigentlich immer, wenn der Mann in die Pedale tritt. Im neuerlichen Fall fiel er Polizisten auf, weil er mit der einen Hand den Lenker und mit der anderen eine Rotweinflasche hielt.
Vorwürfe bestritten
Es gab noch zwei weitere Anschuldigungen. Sie gingen in einen ganz anderen Bereich und hatten damit etwas zu tun, dass sich der 64-Jährige erst vor einem Amberger Supermarkt und später in der Nähe des Kurfürstenbades gegenüber anderen unsittlich aufführte. "Mit geöffneter Hose", wie es hieß. Zu diesen Vorwürfen vernahm die Richterin eine Reihe von Zeugen. Der Frührentner hatte von Beginn an sexuelle Absichten vehement bestritten. Zum Schluss kamen die Richterin, der Staatsanwalt und Verteidiger Jörg Jendricke in einem Gespräch hinter verschlossener Tür überein, die beiden Anklagepunkte einzustellen. "Weil", wie man danach erfuhr, "wegen der Trunkenheitsfahrten ohnehin eine fühlbare Strafe verhängt werden wird."
Bei dieser 35. Vorstrafe führte nun wirklich kein Weg mehr am Gefängnis vorbei. Elf Monate Haft hatte der Anklagevertreter beantragt, zehn Monate wurden es schließlich. Dem 64-Jährigen droht jetzt außerdem der Widerruf zweier noch offener Bewährungsstrafen. Das wären dann weitere fünf Monate, die er absitzen muss.
Berufung angekündigt
Doch so weit ist es noch nicht. Verteidiger Jendricke kündigte eine Berufung zum Landgericht an. Vielleicht wird dort noch einmal die Alkoholabhängigkeit des Mannes genauer erörtert. Denn ohne Entzugstherapie, darauf lassen sich Wetten abschließen, wird es weitere Trunkenheitsfahrten mit dem Bike quer durch die Stadt geben. Denn Einsicht zählt nicht zu den Auffassungsgaben des Rentners.













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