Ein Opel-Fahrer hat am Donnerstagabend auf dem Großparkplatz eines Lebensmitteldiscounters und mehrerer Geschäfte am Bergsteig in Amberg einer Kümmersbruckerin die Vorfahrt genommen. Weil der 34-Jährige die Regel "rechts vor links" nicht beherzigte, stieß er mit dem Mazda der 53-Jährigen zusammen.
Da solche Unfälle immer wieder vorkommen, weist die Polizeiinspektion Amberg in ihrem Pressebericht ausdrücklich darauf hin, was auf dem Parkplatz gilt: grundsätzlich gegenseitige Rücksichtnahme und "rechts vor links". Letzteres gelte selbst dann, wenn man beim Einfahren in den Parkplatz aufgrund der baulichen Gegebenheiten den Eindruck hat, es handle sich um eine Vorfahrtsstraße. Den Schaden, den der 34-Jährige am Donnerstagabend verursacht hat, summiert sich laut Polizei auf 5000 Euro.







"Auf öffentlichen Parkplätzen ohne eine ausdrückliche Vorfahrtsregelung gilt üblicherweise kein rechts vor links. Das hat nun der Bundesgerichtshof erstmals höchstrichterlich entschieden (BGH, Urteil vom 22.11.2022, Az.: VI ZR 344/21). Die Entscheidung betrifft Parkplätze, die öffentlich zugänglich sind. Das sind zum Beispiel Supermarktparkplätze."
Quelle: https://www.adac.de/news/urteil-rechts-vor-links-parkplatz/
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