Amberg
16.09.2020 - 14:30 Uhr

Änderungen im Schulunterricht: Keine Maske am Platz mehr, Sport wieder möglich

Am Montag enden die ersten neun Schultage. Was sich in den Einrichtungen ändert, erklärt Amberg-Sulzbachs Schulamtsdirektorin Beatrix Hilburger.

Die Maske darf ab kommenden Montag am Platz abgenommen werden. Ein normaler Schulalltag sieht aber trotzdem anders aus. Bild: Sven Hoppe/dpa
Die Maske darf ab kommenden Montag am Platz abgenommen werden. Ein normaler Schulalltag sieht aber trotzdem anders aus.

Die folgenden Regelungen beziehen sich auf die Lage in Stufe 1 (also unter 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner).

Muss noch eine Maske im Unterricht getragen werden?

Die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, umfasst nach wie vor alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude (wie etwa Unterrichtsräume, Turnhallen, Flure, während der Pausen - auch außen). Neu ist ab Montag, dass die Schüler die Bedeckung abnehmen können, sobald sie ihren Sitzplatz im jeweiligen Unterrichtsraum erreicht haben. Das gilt im Prinzip auch für Lehrer, die aber unbedingt Abstand zu den Schülern einhalten sollten. Geht die Lehrkraft durch die Klasse, muss Mund und Nase wieder bedeckt sein.

Was ist mit Sport- und Musikunterricht?

Grundsätzlich können Sport- und Musikunterricht stattfinden - immer unter den Auflagen des Infektionsschutzes und der Hygieneregeln. Das heißt auch, dass Sport mit Körperkontakt in festen Trainingsgruppen wieder zugelassen ist. Bei Selbstverteidigungssportarten ist die Gruppengröße auf fünf Schüler beschränkt. Sollte bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten (Reck, Barren etc.) eine Reinigung der Handkontaktflächen nach jedem Schülerwechsel aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, müssen die Schüler zu Beginn und am Ende des Unterrichts gründlich Hände waschen.

In Sporthallen gilt ansonsten eine Beschränkung der Übungszeit auf 120 Minuten. Wechselt die Klasse, muss gut mit frischer Luft gelüftet werden. Umkleidekabinen in geschlossenen Räumen dürfen unter der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern genutzt werden. Die Nutzung von Duschen in geschlossenen Räumen ist aber nur möglich, wenn zwischen Waschbecken und Duschen ein Spritzschutz steht. In Mehrplatzduschräumen müssen die einzelnen Plätze deutlich voneinander getrennt sein. Mehrplatzduschen sind ansonsten außer Betrieb zu nehmen oder durch Trennwände zu separieren.

In den Duschen sollte ständig gelüftet werden. Sind Haartrockner vorhanden, dürfen sie benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens zwei Meter beträgt. Die Griffe müssen zudem regelmäßig gereinigt werden.

Was ist mit Wandertagen?

Wandertage, die einen Tag geplant sind, können unter der Einhaltung des Hygiene-Rahmenplans des Bayerischen Kultusministeriums stattfinden.

Amberg09.08.2020
 
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