Es sind Szenen, die in einer gesunden Beziehung so wohl eher selten vorkommen: Der 45-jährige Angeklagte soll laut Amberger Staatsanwaltschaft seine Freundin im Februar dieses Jahres in deren Wohnung im nördlichen Landkreis mit der Hand ins Gesicht geschlagen, mit dem Fuß in den Bauch getreten sowie sie anschließend beleidigt haben. Die beiden zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten beschimpfte er als "Arschloch", "Pisser" und "der Dicke". Er versuchte, einen von ihnen auch mit der Faust ins Gesicht zu schlagen.
Verlobte verweigert die Aussage
Mehr als ein halbes Jahr später ist von jener Februarnacht zwischen dem Paar im Gerichtssaal nichts mehr zu erahnen. Die Freundin des Angeklagten will nichts zu den Vorfällen sagen. Sie macht als Verlobte von ihrem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch und verlässt nach wenigen Minuten den Saal. Für das Gericht sind die Vorwürfe in Bezug auf die Frau damit vom Tisch.
Körperverletzung bleibt im Versuch stecken
"Glaubwürdig und widerspruchsfrei", so kommentiert die Richterin die Schilderungen eines Polizisten. Demnach erteilten die Beamten dem Angeklagten einen Platzverweis, woraufhin dieser seinen Autoschlüssel in die Hand nahm. "Zur Gefahrenabwehr" wollten die Beamten dem sichtlich alkoholisierten Mann den Schlüssel abnehmen. Daraufhin drückte der Angeklagte dessen Kollegen den Schlüsselbund gegen die Brust und versuchte ihn, mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. "Nur dank des beherzten Eingreifens des Beamten war die Körperverletzung im Versuch stecken geblieben", sagte Richterin Sand. Nach einer Nacht in Polizeigewahrsam durfte der Mann wieder gehen. Schon wiederholt waren die Beamten wegen Streitigkeiten zwischen dem Paar gerufen worden, berichtete der Polizist.
Trotz seines aggressiven Verhaltens in jener Nacht, zeigte der Angeklagte im Gerichtssaal Reue und Einsicht. Er entschuldigte sich bei dem Beamten und betonte mehrmals, dass er bereits im Vorfeld versucht hatte, den Beamten eine offizielle Entschuldigung zukommen zu lassen. "Das war einfach dumm von mir, ich habe keine Ahnung mehr, wie das war", sagte der Berufskraftfahrer über den Abend, an dem er mit rund 2,8 Promille stark alkoholisiert gewesen war.
Immer wieder hätten ihn seine eigenen"Ex-Partner" oder die seiner Freundin so sehr in einem emotionalen Ausnahmezustand versetzt, dass er zur Flasche griff, sagte der Angeklagte. Laut eigener Aussage hat er dies aber nun, auch durch einen Umzug nach Oberfranken, hinter sich gelassen.
Reue und Einsicht beim Angeklagten
"Was bleibt, ist der tätliche Angriff gegen Vollstreckungsbeamte", summiert Richterin Nadine Sand, als sie das Urteil verkündet. Die günstige Sozialprognose sieht auch die Richterin bei der Urteilsfindung und unterschreitet mit ihrem Strafmaß den Antrag der Staatsanwaltschaft um zwei Monate. Den Ausdruck "der Dicke" stuft die Vorsitzende als Beleidigung ein, da der geschädigte Beamte nicht über das entsprechende Körpergewicht verfüge, das für eine solche Bezeichnung notwendig sei. Trotz Halbierung der Vorwürfe fällt das Urteil nicht zu gering aus: Die Vorsitzende verhängt wegen versuchter Körperverletzung und Beleidigung gegen die Polizisten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden, sowie eine "spürbare" monatliche Geldstrafe. Die sieben Vorstrafen des Angeklagten dürften ihren Teil dazu beigetragen haben.









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