Manch aufmerksamer Verkehrsteilnehmer wird sie schon gesehen haben – an Bauzäunen befestigte große Banner, die auf Verkehrsregeln aufmerksam machen. Die Stabsstelle Mobilität und Verkehr sowie das Klimaschutzmanagement der Stadt Amberg haben laut einer Mitteilung aus dem Rathaus damit zwei Themen aufbereitet, die vor allem auf die Sicherheit zwischen Kfz- und Radverkehr abzielen. Neben den plakativ gestalteten Bannern können sich interessierte Verkehrsteilnehmende auch über einen QR-Code, der auf die Seite https://amberg.de/mobil/gemeinsamsicher führt, detaillierter zu den beiden verkehrsrechtlichen Themen informieren.
Und darum geht es: „Innerorts 1,5m Abstand halten“ – Innerorts müssen Kfz-Fahrer vom Radverkehr mindestens 1,5 Meter Abstand einhalten. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Diese Regelung gilt laut Thomas Graml von der Pressestelle der Stadt auch, wenn ein Schutzstreifen (gestrichelte Linie) für Radfahrende markiert ist. Ganz generell gelte im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmende der Grundsatz: "Gegenseitige Rücksichtnahme. In manchen Situationen, beispielsweise bei Glatteis, Schlaglöchern, starkem Wind, und vor allem wenn Kinder überholt werden, sollte im Zweifel lieber etwas mehr Abstand eingehalten werden", schreibt Graml.
„Schutzstreifen – Kein Haltestreifen“: Schutzstreifen, also gestrichelte Linien für den Radverkehr, sind in Amberg zwar kein Novum mehr, doch die Information, dass Parken (seit 2013) und Halten (seit 2020) auf dem Schutzstreifen nicht erlaubt ist, scheine noch nicht jedem Kfz-Fahrenden bekannt zu sein. Graml: "Schutzstreifen sollen dazu dienen, dem Radverkehr ein durchgängiges und sicheres Fahren zu ermöglichen." Daher darf der Kfz-Verkehr den Schutzstreifen nur im Bedarfsfall, zum Beispiel bei Gegenverkehr, nutzen.
Während viele andere Städte in Deutschland ebenfalls mit eigenen Aktionen auf den 1,5-Meter-Abstand hinweisen, sei die Stadt Amberg Vorreiter in Sachen Aufklärungsarbeit zu Schutzstreifen. Die Amberger Polizei ahnde entsprechende Verstöße konsequent – mit mindestens 55 Euro Bußgeld müsse ein Kfz-Fahrender rechnen, der auf dem Schutzstreifen parkt oder auch nur hält.
Nicht nur in der letzten Woche des Stadtradelns möchte die Stadt Amberg laut der Mitteilung auf ein gutes Miteinander zwischen Radlern und Autofahrern hinwirken. Die Banner sollen laut Thomas Graml längere Zeit im Stadtgebiet sichtbar sein und auch an weitere Standorte versetzt werden. Aktuell ist die Aktion an folgenden Knotenpunkten sichtbar: Kreisverkehr an der Justizvollzugsanstalt/Sebastianstraße, Raigeringer Straße/Hans-Sachs-Straße, Krumbacher Straße/Dr.-Filchner-Straße und Krumbacher Straße/Egerer Straße.
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