Amberg
16.07.2026 - 08:26 Uhr
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Amberger Gericht: Bewährungsstrafe für Führerschein-Betrugsnetzwerk

Ein Fall von organisiertem Betrug bei Führerscheinprüfungen endete vor dem Amberger Gericht mit einer Bewährungsstrafe. Der Angeklagte koordinierte ein Netzwerk, das gegen Bezahlung Ersatzteilnehmer organisierte.

Das Amberger Schöffengericht verurteilte einen 51-Jährigen wegen seiner Rolle in einer bundesweit tätigen Betrüger-Organisation zu einer Bewährungsstrafe. Symbolbild: Peter Steffen
Das Amberger Schöffengericht verurteilte einen 51-Jährigen wegen seiner Rolle in einer bundesweit tätigen Betrüger-Organisation zu einer Bewährungsstrafe.

Was der Staatsanwalt Robin Räthe vor dem Amtsgericht Amberg in seinem Ermittlungsergebnis schilderte, war ebenso erschütternd wie das Urteil, das nach rund drei Stunden Verhandlung fiel. Fast zwei Drittel dieser Zeit entfielen auf ein nicht öffentlich geführtes Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen.

Dort verständigten sich Verfahrensbeteiligte auf einen sogenannten Deal, dessen Inhalt später nur in groben Zügen erläutert wurde, als die Öffentlichkeit wieder zugelassen war. Deutlich wurde lediglich: Im Gegenzug für ein Geständnis stellte das Gericht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in Aussicht. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden würde, blieb zunächst offen. Letztlich erhielt der Angeklagte jedoch eine Bewährungsstrafe.

Straff organisiertes Netzwerk

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Fall organisierter Kriminalität mit bundesweiten Verbindungen. Nach den Ermittlungen soll ein aus dem Irak stammender Asylbewerber außerhalb Bayerns ein straff organisiertes Netzwerk aufgebaut haben. Dessen Mitglieder kamen immer dann zum Einsatz, wenn Teilnehmer aus arabischen Staaten bei theoretischen Führerscheinprüfungen in Deutschland Unterstützung benötigten.

Wie im Prozess vor dem Amberger Schöffengericht erläutert wurde, verbreitete sich das Angebot vor allem durch „Mundpropaganda“. Wer sich die theoretische Prüfung nicht zutraute, konnte sich an sogenannte Vermittler wenden und gegen Bezahlung einen Ersatzteilnehmer für den Test organisieren lassen.

Das Vorgehen war minutiös organisiert. Vor dem Amberger Schöffengericht musste sich nun ein Iraker verantworten, der den mutmaßlichen Kopf der Gruppierung aus seiner Heimat kannte und von Amberg aus die Abläufe koordinierte – nach einem Muster, das nach Überzeugung der Ermittler bundesweit angewandt wurde.

Angeklagter hatte Schlüsselrolle

Zunächst mussten die Führerscheinbewerber ein Foto von sich übermitteln. Anhand dessen suchte die Organisation nach einer äußerlich möglichst ähnlichen Person, die die theoretische Prüfung voraussichtlich bestehen würde. War ein passender Doppelgänger gefunden, begann die eigentliche Vorbereitung: Die Prüfungskandidaten mussten je nach Aufwand zwischen 1.500 und 4.000 Euro bezahlen. Zudem benötigten die Täter die Original-Ausweisdokumente der Bewerber. Mit diesen wiesen sich die Ersatzprüflinge später bei den theoretischen Prüfungen aus – ein Vorgehen, das in zahlreichen Fällen funktionierte.

Der wegen Fälschung beweiserheblicher Daten angeklagte Iraker, der mit seiner fünfköpfigen Familie in Amberg lebt, soll innerhalb der Organisation eine Schlüsselrolle eingenommen haben. Nach den Ermittlungen fungierte er als regionaler Koordinator des mutmaßlichen Hauptorganisators, der sich ebenso wie er inzwischen in Untersuchungshaft befindet.

Sein Zuständigkeitsbereich reichte demnach von Würzburg im Norden bis Donauwörth im Süden. Zu den Orten, an denen die Manipulationen bei theoretischen Führerscheinprüfungen stattgefunden haben sollen, zählten auch Amberg, Schwandorf und Weiden. Dabei seien nicht nur die Prüfer getäuscht worden, sondern letztlich „ein ganzes Rechtssystem“, wie es in der Verhandlung hieß.

Verfahren schnell beendet

Zu Beginn der Verhandlung bezifferte Staatsanwalt Robin Räthe den Umfang der Taten: In 17 Fällen sollen bezahlte Ersatzprüflinge – überwiegend ebenfalls aus arabischen Staaten stammend – theoretische Führerscheinprüfungen in Bayern erfolgreich absolviert haben, ohne entdeckt zu werden. Hinzu kamen fünf weitere Prüfungen, bei denen der Betrugsversuch aufflog. Nach den Ermittlungen waren diese Fälle Teil einer weit größeren Serie.

Dennoch war das Verfahren nach dem nicht öffentlichen Rechtsgespräch überraschend schnell beendet. Nachdem das Gericht eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren in Aussicht gestellt hatte, erklärten die Verteidiger Sebastian Wagner und Ramazan Duran für ihren 51-jährigen Mandanten: „Die Vorwürfe der Anklageschrift treffen zu.“ Weitere Einzelheiten wurden anschließend nicht mehr erörtert. Selbst der ermittelnde Kriminalbeamte musste nicht mehr als Zeuge aussagen.

Die Aufarbeitung des außergewöhnlichen Kriminalfalls war damit innerhalb weniger Stunden abgeschlossen.

Am Ende des überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahrens verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der seit 2011 in Deutschland lebende Mann 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 8.500 Euro an die Staatskasse zahlen. Nach Überzeugung des Gerichts entspricht dieser Betrag den Einnahmen, die er durch seine Beteiligung an den Straftaten erzielt hatte.

In seinem Schlussvortrag überließ Staatsanwalt Robin Räthe die Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung dem Gericht. Die Verteidiger Sebastian Wagner und Ramazan Duran sprachen sich für eine Bewährungsstrafe aus. Nach mehreren Monaten in Untersuchungshaft sei eine weitere Inhaftierung des Familienvaters nicht mehr gerechtfertigt, argumentierten sie.

Zur Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende des Schöffengerichts, Kathrin Rieger, dass ohne ein Geständnis größere Nachermittlungen nötig gewesen wären. Im Protokoll wurde auch die Entrüstung festgehalten, dass der Angeklagte „eher nicht zur Aufnahme von Arbeit neigt“ und „nach all den Jahren kein Wort Deutsch spricht“. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass staatliche Stellen monatlich mehrere Tausend Euro zahlen, um die Familie abzusichern.

Das Schöffengericht konnte in seinem Urteil „keine bandenmäßig strukturierte Organisation erkennen“. Die vom Gesetzgeber geforderte Absprache von mindestens drei Personen sei „schwierig festzustellen“. Das gewerbsmäßige Vorgehen jedoch, so hieß es, „war zweifellos gegeben“. Nach der Urteilsverkündung wurden dem Mann die Fesseln abgenommen und er konnte gehen.

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