In Zeiten von Corona gibt es nahezu stündlich neue Entwicklungen. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass Manfred Wendl, Vorstand im Klinikum St. Marien, bei einem Informations-Update gleich die Uhrzeit mit nennt: "Wir haben aktuell zwei bestätigte und fünf Verdachtsfälle im Haus. Zwei Patienten sind in häusliche Quarantäne entlassen worden. Stand: Heute Vormittag um 10 Uhr."
Das Virus, das eine ganze Gesellschaft vor neue Herausforderungen stellt, macht erst recht nicht vor dem Klinikum halt. Deren Verantwortliche haben nun einige Maßnahmen ergriffen, um für eine sich ausbreitende Pandemie gerüstet zu sein. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Besuche nur noch die Ausnahme: Es gilt seit Freitag ein Besuchsverbot. "Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der Empfehlungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sind ab sofort Krankenbesuche im Klinikum und den Krankenhäusern des Landkreises grundsätzlich nicht mehr möglich", heißt es auf Facebook. Es gelten aber Ausnahmen. Bei Patienten in der Sterbephase, wenn Entbindungen anstehen oder anderen triftigen Gründen sind noch Besuche möglich. Ein Sicherheitsdienst soll dafür sorgen, dass die neuen Bestimmungen auch eingehalten werden. Die Cafeteria wird geschlossen.
- Nur noch dringliche Fälle: Ab dieser Woche werden laut Wendl nur noch dringliche Fälle behandelt. Damit sollen zum einen Kapazitäten geschaffen, zum anderen Infektionsrisiken gesenkt werden. "Natürlich werden Herzinfarkte, Frakturen, Schlaganfälle und andere schwerwiegende Erkrankungen weiter behandelt", stellte der Klinikums-Vorstand klar. Diese Regelung gelte zunächst bis auf Weiteres. Wendl geht aber von mehreren Wochen aus.
- Operationen werden verschoben: Planbare Behandlungen und Operationen - stationäre sowie ambulante - werden verschoben, wenn dies medizinisch vertretbar ist. Betroffene Patienten werden informiert. Das gilt sowohl für stationäre als auch für ambulante Behandlungen. Notfallversorgungen und medizinisch dringend gebotene Behandlungen werden selbstverständlich weiterhin durchgeführt.
- Eine Station nur für Corona: Momentan gibt es eine Station, die sich ausschließlich um bestätigte und Verdachtsfälle kümmert. "Wir haben die planbare Kapazität nach unten gefahren", berichtet Wendl.
- Kein Urlaub für Personal: Sämtliche Urlaubsgenehmigungen bis Ende April sind im Klinikum widerrufen worden. "Damit wir im Bedarfsfall auf Mitarbeiter zugreifen können", erklärt der Vorstand. Außerdem werden intern die Mitarbeitereinsatzpläne angepasst.
In Kümmersbruck schloss die Arztpraxis, nachdem bekannt wurde, dass sie ein Patient mit dem Coronavirus aufgesucht hatte. Nun stellt sich die Frage: Kann das wieder passieren? Der Chirurg Dr. Martin Pöllath und Gesundheitsamts-Leiter Roland Brey haben beide die gleiche Botschaft: Die medizinische Grundversorgung muss in jedem Fall sichergestellt werden. Zugleich appellieren sie an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger. Heißt: Wer Symptome verspürt oder Kontakt mit einem Infizierten oder Verdachtsfall hatte, sollte in keinem Fall eine Praxis oder ein Krankenhaus aufsuchen. Dr. Pöllath sagt: "Mit Fieber, Husten oder Atembeschwerden in die Praxis - so weit sollte es eigentlich nicht kommen. Wenn doch, müsste man den Patienten sofort separieren."
Zudem sei auch nicht jede Praxis in der Lage, einen Abstrich zu nehmen. Rezepte, Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen könnten telefonisch ausgestellt werden, die Kontrolltermine werden auf ein Minimum reduziert. Dr. Pöllath und Brey verweisen auf die Notfallnummer 116 117.
Der Gesundheitsamts-Leiter berichtete außerdem, dass seine Einrichtung derzeit mit Anfragen überrannt werde. Er sparte dabei auch nicht mit Kritik an einigen Arztpraxen, die es versäumt hätten, einen Hygieneplan zu erstellen. Dafür gebe es seit Jahren einen Auftrag.
"Unser Ziel ist es, auf keinen Fall die medizinische Versorgung lahmzulegen", erklärte er. Deshalb hätten die Einschränkungen, die es derzeit gebe, ihren Sinn - damit nicht in kürzester Zeit die Krankenhäuser überrollt werden. Andererseits könne man nicht jede Praxis schließen, die von einem Covid-19-Patienten oder Verdachtsfall aufgesucht werde. Es gelte zu differenzieren: Wie eng war der Kontakt? Ist länger als 15 Minuten miteinander gesprochen worden? Ist jemand angeniest oder angehustet worden? Anschließend müsste man individuell entscheiden. (doz)
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