Amberg
04.04.2022 - 17:11 Uhr

Amberger Klinikum passt Besuchsregelung an

Die gelockerten Corona-Regeln haben auch Auswirkungen auf das Klinikum St. Marien in Amberg. Dort dürfen nun wieder Ungeimpfte zu Besuch kommen. Alle Änderungen im Überblick.

Das Klinikum St. Marien Amberg passt auf Basis der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Zugangs- und Testkonzept für Besucher an. Archivbild: Stephan Huber
Das Klinikum St. Marien Amberg passt auf Basis der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Zugangs- und Testkonzept für Besucher an.
  • Patienten dürfen künftig auch wieder durch Ungeimpfte besucht werden. Jeder Besucher muss aber einen tagesaktuellen negativen Test einer anerkannten Teststelle vorweisen. Dies gilt auch für vollständig geimpfte oder genesene Besucher. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testungen von Schülern aus der Schule werden anerkannt.
  • Die Patienten dürfen pro Tag von einem Besucher für maximal zwei Stunden besucht werden. Sie dürfen auch von mehreren Personen besucht werden; allerdings nicht gleichzeitig, damit in den Patientenzimmern die Abstandsregelungen eingehalten werden können.
  • Besuche sind wie bisher von 13 bis 18 Uhr möglich. Jeder Besucher hat beim Betreten des Klinikums eine Eigenerklärung auszufüllen oder sich vorher online anzumelden unter anmeldung.klinikum-amberg.de. Bei allen Besuchen sind die Abstandsregeln immer einzuhalten.
  • Während des Besuches ist im gesamten Klinikum und auch in den Patientenzimmern durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen; Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.
  • Begleitpersonen stationärer oder ambulanter Patienten sind nur zugelassen, wenn eine medizinische Indikation dafür vorliegt. Diese wird durch den behandelnden Arzt bescheinigt. Bei allen Begleitpersonen gilt ebenfalls die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises einer anerkannten Teststelle. Für die Bereiche der Kinderklinik sowie der Frauenklinik gelten Ausnahmen.
  • Im Falle von akuten, nicht planbaren Untersuchungen des Kindes darf ein Elternteil ohne Testung begleiten, das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend. Bei planbaren Untersuchungen benötigt der begleitende Elternteil einen negativen Testnachweis. Im Bereich der Kinderklinik gilt für alle planbaren Untersuchungstermine von Kindern die 3G-Regel für die begleitenden Eltern. Ein Elternteil darf hier begleiten.
  • Väter, auch Ungeimpfte, dürfen bei der Geburt im Kreißsaal von Beginn an mit dabei sein, wenn ein negativer Test nachgewiesen wird (Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Bei der Begleitung bei einem geplanten Kaiserschnitt muss ein negativer PCR-Test des Vaters vorliegen. Besuche auf der Wöchnerinnen-Station sind für Väter mit einem negativen Schnelltest einer anerkannten Teststelle möglich. Geschwisterkinder dürfen zusätzlich mit zu Besuch kommen. Die Begleitung der Entbindenden im Familienzimmer ist auch möglich. Der begleitende Partner hat bei der Aufnahme einen negativen PCR-Test vorzulegen. Bei längerem Aufenthalt werden im Abstand von sieben Tagen Wiederholungstests durchgeführt.
 
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