Amberg
29.12.2019 - 11:48 Uhr

Ampel-Rot mit vielen Ungereimtheiten

Hat jemand eine Chance, wenn die Polizei sagt: "Sie sind bei Rot über die Ampel gefahren"'? Im Regelfall nie. Doch manchmal wendet sich das Blatt. Wie in diesem Fall.

Symbolbild Bild: Peter Steffen
Symbolbild

Denn wenn Uniformierte vor dem Richter Erinnerungslücken haben, kann kein Schuldspruch folgen.Einsprüche gegen Verkehrsordnungswidrigkeiten enden meist mit Bauchlandungen. Manche reisen deswegen von weiter her samt Anwälten nach Amberg an und müssen danach zur Kenntnis nehmen: "Außer Kosten nichts gewesen." Oft gibt es präzise Protokolle und Aufnahmen von Rasern, außerdem Aussagen von amtlich Bediensteten, die ins Gewicht fallen.

Diesmal war einiges anders. Die 51-Jährige auf der Anklagebank musste zwar, weil aus Amberg, keinen langen Anfahrtsweg in Kauf nehmen. Doch sie wehrte sich vehement dagegen, eine in Bahnhofsnähe auf Rot geschaltete Ampel überfahren zu haben. 90 Euro hätte sie deswegen zahlen und einen Punkt in Flensburg in Kauf nehmen müssen. Dass die Ampel bereits Gelb zeigte, gestand sie zu. "Doch ich hätte eine Vollbremsung machen müssen", argumentierte die Frau zusammen mit ihren Anwalt Michael Schüll.

Die Polizei kam ins Spiel. Zwei Uniformierte, von denen die 51-Jährige behauptete, sie seien weder hinter noch neben ihr ihr gewesen. Dies bestritten die Ordnungshüter nun vor dem Amtsrichter Florian Meißner zwar und wollten erkannt haben, dass die vermeintliche Verkehrssünderin über die Ampel gefahren sei, als bereits mehrere andere Autos die Gelbphase genutzt hatten, um rasch noch ihre Fahrt fortzusetzen.

Doch dann offenbarten sich Ungereimtheiten gegenüber den Mitteilungen, die in der Anzeige standen. Eingedenk der Frage, wer denn nun am Steuer des Streifenwagens saß. Außerdem blieb unklar: Waren da schon Autos bei Gelb über die Ampel gefahren? Die Beamten hatten das so in ihre Meldung geschrieben. Doch die 51-Jährige widersprach heftig.

Die Ambergerin war mehrere Hundert Meter weiter beim ehemaligen Güterbahnhof gestoppt und mit der angelasteten Lage konfrontiert worden. Sie wies den Vorwurf zurück und unterschrieb auch nicht auf dem Protokoll. Nun saß sie, nach ihrem Einspruch gegen das Bußgeld, vor Richter Florian Meißner und hatte eher wenig Chancen. Doch in dem einstündigen Verfahren konnte noch nicht einmal schlüssig geklärt werden, aus welcher Position heraus die Polizisten das Geschehen an der Ampel beobachteten. "Nahe dran", wollten sie gewesen sein. Doch die Beschuldigten konterte: " Ich hatte im Rückspiegel einen Streifenwagen gesehen. Er war 200 bis 300 Meter weit entfernt von der Ampel."

Danach geschah etwas sehr Seltenes in solchen Fällen: Richter Meißner stellte das Verfahren ein. Mit der Folge: Die Frau muss keine 90 Euro zahlen und ihr bleibt auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei erspart. Das wiederum machte deutlich: Es gibt Aussichten in Bußgeldverfahren. Auch wenn, wie im vorliegenden Fall, vorab die Chancen 1:2 stehen.

 
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