Amberg
24.02.2026 - 14:23 Uhr

Amphibienwanderung in Amberg: Tempolimit und Schutzmaßnahmen

In Amberg beginnt die jährliche Amphibienwanderung. Ehrenamtliche Helfer setzen Amphibienzäune, während ab jetzt bis April ein 30-km/h-Tempolimit auf der Speckmannshofer Straße gilt.

Im Stadtgebiet Amberg sind unter anderem die Erdkröte, der Grasfrosch, der Teichmolch und der Bergmolch heimisch. Die Amphibien beginnen in diesen Tagen ihre jährliche Wanderung zu den Laichgewässern – der Verkehr ist eine große Gefahr für die Tiere. Symbolbild: Pia Bayer/dpa
Im Stadtgebiet Amberg sind unter anderem die Erdkröte, der Grasfrosch, der Teichmolch und der Bergmolch heimisch. Die Amphibien beginnen in diesen Tagen ihre jährliche Wanderung zu den Laichgewässern – der Verkehr ist eine große Gefahr für die Tiere.

Mit den steigenden Temperaturen hat in Amberg die jährliche Amphibienwanderung begonnen. Damit zusammen hängt eine Schutzaktion des Bund Naturschutz. Wie das städtische Amt für Ordnung und Umwelt in einer Pressemitteilung informiert, sei das ein wichtiger Bestandteil des lokalen Artenschutzes und trage wesentlich zum Erhalt heimischer Arten bei. Die Wanderung der Tiere startet witterungsabhängig meist von Mitte bis Ende Februar und dauert bis voraussichtlich Mitte April. Optimale Bedingungen für die Amphibien herrschen bei Regen und Temperaturen über 5 Grad Celsius. Sie sind vor allem in der Dämmerung und nachts unterwegs.

Während der Wintermonate befinden sich Amphibien in der Winterstarre. Hierbei überwintern sie zum Beispiel in Wäldern, Gehölzstreifen, Wurzelstöcken oder Erdlöchern in der Nähe ihrer Laichgewässer. Im Frühjahr kehren sie zur Fortpflanzung wieder dorthin zurück. Im Stadtgebiet Amberg sind unter anderem die Erdkröte, der Grasfrosch, der Teichmolch und der Bergmolch heimisch.

Fußweg gesperrt und Tempolimit

Um die wandernden Amphibien und die ehrenamtlichen Helfer vom BUND zu schützen, hat die Stadt Amberg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Speckmannshofer Straße zwischen Speckmannshof und Fuchsstein auf 30 km/h angeordnet. Diese Maßnahme gilt bis Mitte April und kann sich je nach Wetterlage ändern. Die Rechtsgrundlage bildet § 45 Abs. 1a Nr. 4a der Straßenverkehrsordnung (StVO), die aus Gründen des Artenschutzes erlassen wurde.

Die Naturschützern übernehmen den Auf- und Abbau der Amphibienzäune, die tägliche Kontrolle sowie den sicheren Transport der Tiere zu ihren Laichgewässern. Zudem wird eine Datenerhebung zur Beobachtung und Dokumentation der Bestände durchgeführt. Am südlichen Ortsrand von Speckmannshof in Richtung Fuchsloch wird zudem ein Fußweg temporär gesperrt, da der Amphibienzaun über den Weg verläuft. Die Sperrung ist mit Leuchtbarken gekennzeichnet.

Übersichts-Karte im Bayernatlas

Die Stadt Amberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Absperrungen zu beachten und alternative Routen zu nutzen. Eine Übersichtskarte zur genauen Orientierung ist im Bayernatlas unter folgendem Link abrufbar: https://v.bayern.de/26ghm. Nach Abschluss der Wanderzeit werden alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und Absperrungen wieder aufgehoben. Die Stadt bedankt sich in der Pressemitteilung bei den Bürgern für das Verständnis und die Unterstützung. Weitere Informationen sind beim Amt für Ordnung und Umwelt erhältlich. Ansprechpartnerin ist Janina Wieczoreck, die telefonisch unter 09621/10-1249 oder per E-Mail an janina.wieczoreck[at]amberg[dot]de erreichbar ist.

Diese Meldung basiert auf Informationen der Stadt Amberg und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.

 
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