Amberg
23.12.2020 - 12:53 Uhr

Augangssperre: "Einschlafen" zählt nicht als Ausrede

Wie die Regeln zur Ausgangssperre sind, ist offenbar nicht jedem Zeitgenossen bewusst. Ein Amberger weiß jetzt zumindest: Einschlafen ist keine gute Ausrede.

Die Polizei kontrolliert mit speziellen "Corona-Streifen" unter anderem auch die Einhaltung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Symbolbild: Matthias Hiekel/dpa
Die Polizei kontrolliert mit speziellen "Corona-Streifen" unter anderem auch die Einhaltung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen.

22.40 Uhr war es am Dienstagabend, als einer Streife der Amberger Polizeiinspektion ein Pkw eines Amberger Fahrdienstes auffiel, der einen Fahrgast beförderte. Bei der Verkehrskontrolle wollten die Beamten gerne wissen, warum der junge Mann noch unterwegs sei. Der 23-jährige Fahrgast gab laut Pressebericht der Polizei an, "bei einem Bekannten eingeschlafen zu sein und jetzt nach Hause zu wollen". Einen triftigen Grund im Sinne der Corona-Regeln stellt das jedoch nicht dar, weshalb der 23-Jährige jetzt mit einer Anzeige und einem hohen Bußgeld rechnen muss. Bei der Kontrolle fiel noch ein weiteres Detail auf: Der Delinquent hatte sich seit August nicht beim zuständigen Einwohnermeldeamt umgemeldet.

Beamte des Amberger Einsatzzuges stellten in dieser Nacht einen weiteren Verstoß gegen die Ausgangssperre fest: Ein ebenfalls 23-Jähriger war auf dem Weg zu einem Bekannten, allerdings erst nach 21 Uhr. Einen triftigen Grund, warum er jetzt noch in der Regensburger Straße unterwegs war, konnte er nicht nennen. Der Mann muss jetzt mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen.

Amberg22.12.2020
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