Ab dem 1. April können Bauanträge am Landratsamt Amberg-Sulzbach digital eingereicht werden, wie die Behörde mitteilt. Für Landrat Richard Reisinger ein weiterer wichtiger Schritt, "die Serviceleistungen optimieren und besser an die Bedürfnisse der Kunden anpassen zu können".
Über das Bayern-Portal können Anträge künftig digital eingereicht werden. Für die Anmeldung ist eine Bayern-ID erforderlich. Über den Online-Assistenten erhalten die Antragsteller digitale Unterstützung und gelangen so spielerisch leicht durch das Antrags-Formular, heißt es in einer Pressemitteilung.
Online abrufbar
Auch für das Bauamt am Landratsamt Amberg-Sulzbach bringt das digitale Verfahren Vorteile mit sich, da alle erforderlichen Fachbehörden wie beispielsweise das Wasserwirtschaftsamt, Denkmalschutz oder Naturschutz zügig in das Bauantragsverfahren einbezogen werden, sodass Stellungnahmen schneller eingeholt werden können. „Mithilfe des digitalen Angebots können Bauanträge also effizienter bearbeitet werden und die Gesamtdauer des Baugenehmigungsverfahrens wird reduziert“, sagt Landrat Richard Reisinger. Zusätzlicher positiver Nebeneffekt: Auch jede Menge Papier könne eingespart werden, so Reisinger.
Zum digitalen Bauantrag gelangen Antragssteller auf der Internetseite des Landratsamtes Amberg-Sulzbach unter www.kreis-as.de/bauamt. Dort sind auch die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Bauantragsverfahren zu finden.
Weiterhin in Papierform möglich
"Bei all der Digitalisierung wird aber niemand abgehängt", betont der Landrat. Denn parallel zum digitalen Angebot können Bauanträge auch weiterhin in Papierform beim Bauamt am Landratsamt Amberg-Sulzbach eingereicht werden. Lediglich schriftliche Anträge im Freistellungsverfahren, isolierte Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie Anträge zur genehmigungsfreien Abgrabung sind noch direkt bei der Gemeinde einzureichen. Alle übrigen Anträge, egal ob digital oder schriftlich gestellt, sind ab sofort im Landratsamt Amberg-Sulzbach einzureichen. Hierzu zählen insbesondere Anträge auf Baugenehmigung und Vorbescheid.
Entwickelt wurde der Digitale Bauantrag für Bayern vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales und des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern. Ziel ist es, den Anwendungsbereich sukzessive auszudehnen, bis der Digitale Bauantrag flächendeckend in Bayern zur Verfügung steht. Weitergehende Informationen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite www.digitalerbauantrag.bayern.de.
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