Der Vorgang war in solcher Form völlig neu für Amberger Ermittler. Sie hatten einen Fall vor sich, bei dem alle Beteiligten nur Chinesisch sprachen. Das sorgte für großen Aufwand bei den Nachforschungen. Fakt war: Am 24. Mai 2016 war es in der Küche eines Amberger Asia-Restaurants zur Auseinandersetzung zwischen zwei Bediensteten gekommen.
Was dabei geschah, wurde als versuchter Totschlag vor die Justiz gebracht. Ein seinerzeit 28 Jahre alter Chinese griff seinen Kollegen erst mit einer Schere, dann mit einem Zerlegebeil an. Das Opfer erlitt eine lange tiefe Schnittwunde am Bauch, kam ins Krankenhaus und konnte von dort nach ärztlicher Behandlung wieder entlassen werden. Gleichwohl kam die Staatsanwaltschaft zu der Ansicht, der Täter habe den möglichen Tod seines Landsmanns in Kauf genommen. Deswegen hatte man ihn schon kurz nach dem Vorfall in Untersuchungshaft nehmen lassen.
Im Januar 2017 kam es wegen des gewaltsamen Übergriffs zum mehrtägigen Prozess vor dem Schwurgericht. Der schweigsame Chinese ließ dabei weitgehend seinen Verteidiger Jörg Jendricke reden und wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Allerdings zu einer für diesen Tatbestand relativ hohen Strafe: Drei Jahre und acht Monate Freiheitsentzug. Einen versuchten Totschlag hatten die Richter verneint. Bei alledem stand fest: Der als Spezialitätenkoch nach Deutschland gekommene und hier auch mit einem Visum versehene Asiate saß allein schon wegen seiner nicht vorhandenen Deutschkenntnisse quasi isoliert in der Justizvollzugsanstalt. Nach Rechtskraft des Urteils wurde er aus der JVA Amberg in das Bayreuther Gefängnis verlegt. Dort verbüßte er bis vor wenigen Tagen seine Strafe.
Nun ist der zwischenzeitlich 30-Jährige zurück in seinem Heimatland. In Übereinstimmung zwischen Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde wurde einer Abschiebung zugestimmt. Der Spezialitätenkoch durfte heim zu Frau und Kind fliegen. Beide hatte er während seiner Arbeit in Deutschland von seinem Lohn unterstützt und sich selbst dabei eher wenig gegönnt.
Von den drei Jahren und acht Monaten saß er, inklusive der U-Haft, zweieinhalb Jahre ab. Der Rest ist nun zwar in Deutschland zur Bewährung ausgesetzt. Doch damit, dass der Familienvater zurückkehrt, ist wohl nicht zu rechnen.













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