Amberg
07.03.2019 - 14:38 Uhr

Beleidigungen im Rauschgiftmilieu

Kommt selten vor, gibt's aber manchmal: Als das Urteil gesprochen war, bedankte sich der Angeklagte und gab dem Richter höflich zu verstehen, dass es ansonsten nicht seine Art sei, beleidigend zu werden. Schon gar nicht bei Damen.

Nach dem Urteil hat sich ein Angeklagter in Amberg beim Richter bedankt. Bild: Oliver Berg/dpa
Nach dem Urteil hat sich ein Angeklagter in Amberg beim Richter bedankt.

Der Fall, vor Amtsrichter Markus Sand ausgebreitet, spielte sich in der lokalen Rauschgiftszene ab. Der 35 Jahre alte Angeklagte nahm dort offenbar eine Nebenrolle ein. Doch er hatte seine Informationen. Irgendwann im letzten Jahr ging er zur Polizei und erstattete Anzeige gegen eine Frau, die seiner Ansicht nach mit Fentanylpflastern handelte.

Die Pflaster werden Leuten verschrieben, die unter schweren Schmerzen leiden. Sie sind rezeptpflichtig, gelangen aber mitunter auf den Schwarzmarkt. Dann kocht man die Pflaster aus und verwendet die gewonnene Flüssigkeit, weil opiathaltig, für Drogensüchtige. Die Kripo startete anschließend eine Hausdurchsuchung bei der Frau, fand aber nichts. Danach gab es Zoff zwischen der mutmaßlichen Fentanyl-Verkäuferin und dem 35-Jährigen. Er führte dazu, dass der Mann drei SMS schickte, die Worte wie "Dreckschwein" und "alte Hexe" enthielten. Da erstattete die Frau Anzeige wegen Beleidigung.

Der vor den Richter zitierte Arbeiter, jüngst erst in eine feste Anstellung übernommen, zeigte sich überaus moderat. "Das hätte ich nicht tun dürfen", signalisierte er Reue und empfahl dem Vorsitzenden, mit einer Bestrafung nicht zu zögern. Daraus entspann sich ein Dialog, bei dem der Richter erfuhr, dass der Angeklagte seine kranke Mutter pflegt und alles macht, um seiner Rauschgiftsucht zu entkommen.

Die von der Staatsanwaltschaft beantragten 4500 Euro Geldstrafe hielt Richter Sand für völlig überzogen. Er verhängte 1200 Euro. "Das alles hat sich im Drogenmilieu zugetragen", sagte er und fügte hinzu, dass ein Streit wegen der Fentanylpflaster-Anzeige vorausgegangen sei. Der 35-Jährige könnte die Buße in Raten abstottern. Doch vorerst muss er abwarten. Denn die Anklagebehörde hat die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Berufung zum Landgericht einzulegen.

 
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