(hwo) Abschied von der Penne, Mittlere Reife geschafft. Grund zur Party im Freien. Mit viel Alkohol und Umtrieben, die der Polizei bereits bekannt waren. Also schickte sie am 30. Juni vergangenen Jahres mehrere Streifenwagen zum Multifunktionsplatz beim Bahnhof und setzte mit Uniformierten zur Lagebetrachtung aus der Distanz an. Was dann um 16.45 Uhr geschah, schilderten zwei Beamte vor dem Jugendschöffengericht: "Wir haben eine Frau gesehen, die plötzlich loslief und ihre Schnapsfasche, die sie in der Hand hielt, jemandem von hinten auf den Kopf schlug." Einfach so, offenbar grundlos.
Tage lang Kopfschmerzen
Das Opfer, 18 Jahre alt, kam glimpflich davon. Kopfschmerzen plagten die junge Frau zwar etliche Tage lang. Doch Platzwunden oder gar noch Schlimmeres gab es nicht. "Aber solche Hiebe", so sagte jetzt der Erlanger Rechtsmediziner Peter Betz vor dem Jugendschöffengericht, "können lebensgefährliche Verletzungen auslösen." Die mutmaßliche Täterin, 19 Jahre alt und zu einer der damals auf dem Platz feiernden zwei Gruppen Jugendlicher gehörend, hatte nahezu 2,3 Promille. Für eine junge Frau eine fast schon unglaubliche Menge Alkohol. Zustande gekommen wohl nicht nur durch die von ihr nun genannten Mischgetränke. Denn in der Flasche, die sie als Schlaginstrument benutzte, befand sich ein Rest Rum von der Sorte Captain Morgan.
Die Angeklagte, vertreten von Anwalt Rudolf Pleischl, konnte sich an den Hergang der Auseinandersetzung kaum erinnern. Das verwunderte angesichts ihrer massiven Trunkenheit nicht weiter. Man hörte aber im Verlauf der mehrstündigen Verhandlung, dass es offenbar zu Stänkereien und Beleidigungen gekommen war. Wer sich daran beteiligte, ist aber kaum mehr zu klären.
Andere Version
Es gab eine Zeugin, die das Geschehen völlig anders schilderte. Ihre Version sinngemäß: Das spätere Opfer habe die vor ihr stehende 19-Jährige von sich weggeschubst. "Im Abgang hat dann die Angeklagte quasi nach hinten ausgeholt und dabei mit der Flasche den Kopf der Frau getroffen". Irgendwie also unabsichtlich. "Eher nicht nachvollziehbar", ließ der Gerichtsvorsitzende Peter Jung postwendend anklingen. Zumal diese Aussage im völlig konträren Widerspruch zu den Beobachtungen der Polizisten stand. Kurz danach wurde die Verhandlung vertagt. Aus Weiden soll nun eine Zeugin kommen, die angeblich ebenfalls Augenzeugin des Hiebs mit der Schnapsflasche wurde. Verteidiger Pleischl bestand auf deren Vernehmung.
Deswegen wird sich wohl erst im Herbst endgültig ergeben, zu welchem Urteil das Jugendschöffengericht gelangt. Zurück blieb vorläufig die Bewertung der Uniformierten: "Wir haben uns gegenseitig angeschaut, weil nicht zu glauben war, was da vor unseren Augen ablief."













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