Bereits am frühen Samstagabend hatte ein 28-jähriger Landkreisbewohner dem Alkohol dermaßen zugesprochen, dass er durch Polizeibeamte in Gewahrsam genommen werden musste und in eine Ausnüchterungszelle gerbracht werden sollte, heißt es in einer Pressemitteilung. Hiergegen wehrte sich der Mann zwar aus Leibeskräften, konnte seinen bevorstehenden Aufenthalt in der Zelle aber nicht verhindern. Der Trunkenbold muss sich nun unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.













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