Gefordert wurde bei einer Infoveranstaltung der Wählergemeinschaft Arbeitnehmer-Eigenheimer im Schützenheim in Sorghof, "einen runden Tisch einzuberufen und verstärkt Abschussgenehmigungen zu erteilen".
Hierzu nahm das Landratsamt Amberg-Sulzbach Stellung: "Sowohl Mitarbeiter des Landratsamtes Amberg-Sulzbach als auch die ehrenamtlichen Biberberater (zwei in der Stadt Vilseck) gehen zeitnah Beschwerden und Hinweisen Betroffener nach und finden für jeden Einzelfall die bestmögliche Lösung. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind sie an Gesetz und Recht gebunden. Sie haben in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, dass der Biber eine streng geschützte Art ist und deshalb nach internationalem Recht streng zu prüfen ist, unter welchen Voraussetzungen ein Abfang genehmigt werden darf. So wurde der Antrag auf Abfang für den Bereich Wiesennohe innerhalb weniger Tage genehmigt", heißt es in der Pressemitteilung.
Im Bereich der Schmalnohe sei hingegen der Fall anders gelagert. Es handle sich um ein so genanntes FFH-Gebiet. Darunter versteht man spezielle europäische Schutzgebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen.
Dazu gehört auch die Vilsecker Mulde mit den Tälern der Schmalnohe und Wiesennohe. Der Biber ist dort als zu schützende Erhaltungsart genannt.
Für Projekte, wie beispielsweise den Abfang oder das Töten von Bibern, die ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigen können, sei eine Verträglichkeitsprüfung durch die höhere Naturschutzbehörde mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets vorgeschrieben, heißt es in der Stellungnahme. Und weiter: "Die dem Landratsamt Amberg-Sulzbach bisher vorliegenden Unterlagen der Antragsteller reichen nicht aus, um im Rahmen eines derartig vorgeschriebenen Verfahrens einen Abfang zu prüfen."













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