Amberg
06.09.2021 - 11:00 Uhr

Corona: Inzidenz in Amberg sinkt wieder auf unter 100

In Amberg gibt es am Montag, 6. September, keine Neuinfektionen – die Inzidenz ist mit 99,9 ganz knapp unter die 100er-Marke gesunken. Im Landkreis Amberg-Sulzbach hingegen werden sechs neue Infektionen mit dem Virus gemeldet.

Eine Laborprobe wird auf Corona untersucht. In Amberg und Amberg-Sulzbach ist die vierte Welle der Pandemie inzwischen angekommen. Symbolbild: Salvatore Di Nolfi/KEYSTONE/dpa
Eine Laborprobe wird auf Corona untersucht. In Amberg und Amberg-Sulzbach ist die vierte Welle der Pandemie inzwischen angekommen.

14 neue Corona-Fälle in Amberg am Samstag, 4. September, haben die Inzidenz in der Stadt über die 100er-Marke klettern lassen. Zu Wochenbeginn geht der Wert leicht zurück auf 99,9. Laut RKI gibt es am Montag, 6. September, keine Neuinfektionen in der Stadt. Im Landkreis Amberg-Sulzbach lag die Inzidenz zuvor bei 20,4, sie ist nun weiter auf 26,2 gestiegen. (Quelle: Robert-Koch-Institut (RKI), Montag, 3. September, 3.14 Uhr).

Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz (Fälle der vergangenen sieben Tage pro 100 000 Einwohner) ist in der Stadt Amberg wieder unter die 100er-Marke gesunken – mit einem Wert von 99.9 allerdings nur erdenklich knapp. Im Landkreis liegt der neueste Wert bei 26,2 – am Samstag waren es noch 20,4.

Neuinfektionen

Am Montag meldet das RKI keine neuen Infektionen mit dem Coronavirus in der Stadt Amberg, dafür jedoch sechs neue Fälle in Amberg-Sulzbach. Die Gesamtzahl der Infizierten seit Beginn der Pandemie ist damit im Landkreis auf 4968 gestiegen, in Amberg stagniert die Zahl bei 1917.

Todesfälle

Die Statistik des RKI weist keine neuen Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 aus. An oder mit einer Corona-Infektion sind in Amberg bisher 24 Menschen gestorben, im Landkreis 160.

Auflagen

Aktuell gilt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr (wie das in der Stadt Amberg der Fall ist) in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach werden Tests für Ungeimpfte zur Pflicht, wenn diese an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen oder in Restaurants gehen wollen. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen.

In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig, draußen und drinnen.

Allgemeine Kontaktbeschränkungen gibt es keine mehr. Kontaktdaten müssen aber weiter erfasst werden. Die Maskenpflicht (medizinische Maske) gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich dem öffentlichen Nahverkehr. Sie entfällt in privaten Räumlichkeiten sowie am Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz wenn der Mindestabstand eingehalten wird, in der Gastronomie am Tisch. In den Schulen gilt sie bis auf Weiteres auch am Platz.

Oberpfalz25.05.2022
 
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