Die Stadt Amberg beschränkt ab sofort die Anzahl der Teilnehmer von privaten Feiern per Allgemeinverfügung. Diese gilt bis Freitag, 16. Oktober. Laut Informationen des Robert-Koch-Instituts wurde in der Stadt Amberg am Freitag, 9. Oktober, mit einer Inzidenz von 40,3 die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus von 35 pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten. "Auslöser war ein Infektionsgeschehen unter mehreren Familien, die sich in privatem Umfeld getroffen hatten. Gemeinschaftseinrichtungen sind bisher nicht betroffen", informierte dazu Stadtpressesprecherin Susanne Schwab.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Amberg
Was bedeutet die Allgemeinverfügung für Feiern wie beispielsweise Hochzeiten oder Geburtstagen in Wirtshäusern?
Die Anzahl der Teilnehmer von privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen ist ab sofort auf 50 Personen beschränkt. Wer also beispielsweise am Wochenende eine Hochzeit in einem Wirtshaus in Amberg mit 100 Gästen veranstaltet, muss die Hälfte wieder ausladen. Für die Party zuhause gilt eine "dringende Empfehlung": Es sollten nicht mehr als 25 Leute sein.
Dürfen künftig nur noch 50 Gäste gleichzeitig in Amberger Wirtshäusern sein?
Nein. Die Anzahl der erlaubten Gäste (keine private Feier) in öffentlichen Räumen orientiert sich an der Einhaltung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Gastronomen haben dazu in der Regel ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet. "In der Stadt Amberg geht es speziell um private Feiern, bei denen sich Menschen zu nahe kommen, weil sie der Auslöser für die vermehrt auftretenden Infektionen waren", sagte Stadtpressesprecherin Susanne Schwab.
Wie sieht es mit öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise am Samstagabend "Nachts erwachts im Museum" im Stadtmuseum aus?
Öffentliche Veranstaltungen dürfen stattfinden. Das galt auch für den Abend im Stadtmuseum. Dafür gab es ein Hygienekonzept. "Doch da es als eine Familienveranstaltung deklariert war, hat sich das Stadtmuseum in Absprache mit dem Gesundheitsamt und der Stadt Amberg für die Absage entschieden", erklärte Schwab.
Wird die Baumesse am 17. und 18. Oktober im ACC stattfinden?
Die Baumesse kann - aus heutiger Sicht - stattfinden. Öffentliche Veranstaltungen sind von der Allgemeinverfügung aktuell nicht betroffen, da auch dort entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden würden, so Schwab.
Müssen Kinder in den weiterführenden Schulen wieder Mund-Nase-Masken im Unterricht tragen?
Ja. In Absprache mit dem Gesundheitsamt gilt für Schulen in Amberg ab sofort Stufe 2 des Rahmenhygieneplans. Darin ist vorgesehen, dass ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Schüler ab der fünften Klasse auch währen des Unterrichts, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht gewährleistet werden kann, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Das ist aber nur ein Richtwert, der den Gesundheitsämtern als Orientierungshilfe gilt. "Wir haben uns deshalb mit dem Gesundheitsamt Amberg beraten. Es ist eine reine Vorsichtsmaßnahme", begründete Schulamtsdirektorin Beatrix Hilburger die Entscheidung am Freitagvormittag.
Welche Regeln gelten für Grundschulkinder?
Auch für Grundschulen gilt Stufe 2 des Rahmenhygieneplans. Grundschulkinder sind jedoch vom Tragen einer Maske während des Unterrichts - wie auch schon beim Schulstart nach den Sommerferien - ausgenommen. Gravierende Einschränkungen oder Änderungen für das Unterrichtsgeschehen wird es durch das Erreichen der Stufe 2 noch nicht geben.
Wird die Polizei das Einhalten der Allgemeinverfügung der Stadt Amberg verstärkt kontrollieren?
Nein. Die Polizei wird "nicht pro-aktiv" unterwegs sein, sagt Polizeisprecher Achim Kuchenbecker. "Wir wissen ja nicht, wo private Feiern geplant sind." Kuchenbecker appelliert aber an das Verantwortungsgefühl jedes einzelnen. Hinweisen aus der Bevölkerung müssen die Beamten aber nachgehen. Die Stadt Amberg verweist darauf, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.
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