Er hat vier Kinder, war seit fünf Jahren nicht mehr in seiner Heimat und reiste zuletzt längere Zeit durch Bayern. Beschäftigt in mehreren Jobs, will der Mann nach eigenen Angaben oft keinen Arbeitslohn bekommen haben. Da ging er auf Einbruchstouren. Vor dem Amberger Schöffengericht wurde nun all das erörtert, was an drei verschiedenen Orten geschah.
Aus dem oberbayerischen Dachau waren Polizeibeamte gekommen, um zu berichten, was ihre Ermittlungen im September 2019 ergeben hatten. Der Mann knackte einen Bauwagen, der einer Frau offenbar als Wohnung diente. Was herumlag, nahm er mit: Sonnenbrillen, Taschenlampe, eine Mundharmonika. An den Tatort in einem Waldstück war der Mann mit einem im Raum Dachau geklauten Auto gekommen. In der Nähe des Bauwagens ließ er es stehen, türmte zu Fuß.
Wenige Wochen später tauchte der rumänische Arbeiter in Würzburg auf. Zusammen mit einem Landsmann knackte er dort einen Zigarettenautomaten, wurde ertappt, kurzzeitig eingesperrt und vor Gericht gestellt. Dort bekam er zehn Monate mit Bewährung. Diese Strafe wurde nun mit in das vom Amberger Schöffengericht verhängte Urteil einbezogen.
Im Dezember 2019 war der Mann in Sulzbach-Rosenberg. Dort begann dann kurz vor Weihnachten eine Serie von Straftaten, die für Arbeit bei der lokalen Polizeiwache sorgte. Der 37-Jährige brach einen Schuppen auf und klaute ein Fahrrad. Er schlich sich in den Keller eines Mehrfamilienhauses und öffnete gewaltsam mehrere Abteile. Auch hier nahm er mit, was gerade greifbar war. Ein Koffer, Fleisch- und Wurstwaren befanden sich unter der Beute.
Die Reihe von Diebstählen setzte sich fort. Der Vater von vier Kindern brach kurz nacheinander zwei Zigarettenautomaten auf, richtete einen Schaden von knapp 4000 Euro an. An einem dieser im Freien stehenden Geräte wurde er von Polizeibeamten gestellt und festgenommen. Ab dann saß er wieder in U-Haft.
Vor der Schöffengerichtsvorsitzenden Kathrin Rieger ließ der Osteuropäer jetzt übersetzen: "Keinen Arbeitslohn erhalten und deswegen auf Beute angewiesen." Aus den Automaten aber nahm er angeblich nichts mit. Verhängnisvoll für den Angeklagten war, dass er bei seinen Streifzügen durch Sulzbach-Rosenberg ein Taschenmesser und ein sogenanntes Einhandmesser bei sich trug. Das erschwerte die Sachlage für ihn. Denn dadurch ergaben sich Tatbestände des Diebstahls mit Waffen. Das Schöffengericht musste aus juristischen Gründen zwei Strafen bilden.
Für die Diebstähle in Dachau und Würzburg gab es ein Jahr und zehn Monate. Die Serie in Sulzbach-Rosenberg wurde mit einem Jahr und sechs Monaten geahndet. Addiert ergaben sich daraus drei Jahre und vier Monate Haft. Staatsanwältin Jasmin Hertel hatte über vier Jahre Gefängnis verlangt. Verteidiger Jan Paulsen (Würzburg) empfahl, es bei zwei Jahren und acht Monaten zu belassen. Von Bewährung konnte keine Rede sein. Das sah auch der Anwalt ein.
Der 37-Jährige fügte sich in sein Schicksal. Nur eines verlangte er: "Ich will aus der JVA Amberg in ein anderes Gefängnis verlegt werden". Dort seien die Bedingungen sehr hart. "Deswegen bin ich auch vorübergehend in den Hungerstreik getreten."













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