Amberg
30.10.2019 - 13:57 Uhr

Dreieinhalb Tage eigenmächtig im Urlaub: Feldwebel muss blechen

Ein Strafantrag löst Erstaunen aus. 9000 Euro soll ein Ex-Feldwebel aus der Schweppermannkaserne zahlen, weil er dreieinhalb Tage eigenmächtig der Kaserne fern blieb. Die Richterin rückt das Augenmaß in ihrem Urteil zurecht.

Symbolbild: Peter Steffen/dpa

Vor wenigen Tagen ist in Schwandorf ein Oberstabsfeldwebel aus Oberviechtach zu 2100 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er einem ihm untergebenen Oberstabsgefreiten befahl, bei Sommerhitze und im komplett angelegten Schießanzug mit einer Büroschere den Rasen rings um einen Gedenkstein zu kürzen. Die Entscheidung in diesem Fall dürfte nun in einem Berufungsprozess das Landgericht in Amberg beschäftigen.

Gegen den Oberstabsfeldwebel war mit einem Disziplinarverfahren der Bundeswehr bis zur Rechtskraft des Urteils abgewartet worden. Das lief allerdings für einen Feldwebel aus der Kümmersbrucker Schweppermannkaserne (Kreis Amberg-Sulzbach) völlig anders. Der wurde nach dreieinhalb Tagen einer sogenannten eigenmächtigen Abwesenheit von der Truppe aus dem Dienst entlassen. Danach erhielt die Staatsanwaltschaft Mitteilung von dem Vorfall. Und sie ging ihrerseits strafrechtlich gegen den 22-Jährigen Zeitsoldaten aus dem Osten Deutschlands vor.

Bayern24.10.2019

Zwei Tage lang verhandelte nun die Amberger Amtsrichterin Sonja Tofolini die seltsamen Wege eines Urlaubsantrags des 22-Jährigen. Der Mann auf der Anklagebank sagte, er habe heuer im Frühjahr ein schriftliches Gesuch auf Beurlaubung ausgefüllt und in eine Box im Geschäftszimmer der Truppe gelegt. Immer darauf hoffend, dass der Vorgesetzte schon unterschreiben würde. Denn das sei durchaus nicht unüblich gewesen.

Dieses Blatt wurde später nicht gefunden. Doch es offenbarte sich im Verfahren: Freie Tage zu nehmen, ist anscheinend ein Stück Bürokratie für die Dienenden.

Richterin Tofolini vernahm zahlreiche Zeugen. Vom Schreibstubenbediensteten über eine Gruppenführerin im Soldatenrang bis hinauf zum Hauptmann. Dabei verdeutlichte sich: Im Befehlsweg wurde von oben her wohl angeordnet, dass eilige Urlaubsgesuche in eine Mappe kommen sollten, die der Kompanieführer täglich sichtete. Der Antrag des Feldwebels war nicht dabei. Obgleich man später, wie die Richterin vernahm, alles abgesucht habe. Sogar die Papierkörbe.

Nach dreieinhalb Tagen nicht genehmigter Abwesenheit wurde der Zeitsoldat in seiner Heimat von Feldjägern festgenommen und zwei in Marsch gesetzten Angehörigen seiner Einheit übergeben. Die brachten ihn in die Schweppermannkaserne zurück. Dann wurde er verhört und entlassen.

Für den Kompanieführer war, wie er im Prozess sagte, "damit die Sache erledigt." Allerdings erhielt die Staatsanwaltschaft Nachricht.

Nach dem Wehrstrafgesetz stellte die eigenmächtige Abwesenheit ein Vergehen dar. Zu ahnden im Regelfall mit einer zur Bewährung ausgesetzten Gefängnisstrafe. Davon wollte Staatsanwältin Kathrin Heitzer zwar absehen. Doch sie beantragte immerhin eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Euro. 9000 Euro also in der Addition und "völlig überzogen" in den Augen des aus Erfurt angereisten Anwalts Thorsten Christ.

Die Richterin verhängte 90 Tagessätze zu 45 Euro (4050 Euro) und schrieb dem Angeklagten zu, dass er die Genehmigung seines Urlaubsgesuchs hätte sicherstellen müssen. Zurück blieb im Sitzungssaal die Frage, weshalb bei der Bundeswehr mit unterschiedlicher disziplinarischer Elle gemessen wird.

 
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