Der 30-Jährige fiel schon unangenehm auf, als er lärmend mit zwei Kumpels am Kreisverkehr des Weges kam. Zwei Polizeibeamte beobachteten das von ihren Streifenwagen aus. Einer von ihnen forderte den Mann auf, sich gefälligst ordentlich zu benehmen. Da schon, erfuhr Amtsrichterin Sonja Tofolini jetzt, seien beleidigende Worte gefallen. Ein paar Stunden später, gegen 3 Uhr, fiel der 30-Jährige erneut aus der Rolle. In einem Lokal an der Unteren Nabburger Straße beleidigte er den Kellner, griff ihm unvermittelt derb ins Gesicht und wurde erst ruhiger, als ihn seine beiden Begleiter aus dem Thekenbereich zogen. Vor der Richterin sagte der Störenfried nun: "Wir hatten zu dritt zwei Flaschen Wodka. Ich weiß das alles wirklich nicht mehr."
Ein paar Minuten nach 5 Uhr gab es in dieser Oktobernacht 2018 abermals einen recht unliebsamen Auftritt des jetzt vor Gericht völlig ahnungslosen Arbeiters. Er stand, von seinen völlig passiven Freunden begleitet, unweit des Nabburger Tors mitten auf der Straße und posaunte in Kasernenhoflautstärke "das Auf und Ab seines Lebens hinaus", wie es jetzt ein Polizist beschrieb.
Erst kam eine Funkstreifenbesatzung, dann die zweite und schließlich fuhr auch noch ein dritter Polizeiwagen vor. Sechs Beamte sahen sich einem betrunkenen Menschen gegenüber, der wüste Beleidigungen ausstieß. Der 30-Jährige spuckte um sich und leistete Widerstand, wurde aber zu Boden gebracht. Sein Verhalten setzte sich fort, als er aufs Revier und in die Arrestzelle kam. "Der wusste schon noch, was er machte", schilderte jetzt einer der eingesetzten Beamten seine Beobachtungen. Das meinte auch die Richterin. Zwar ergab eine Blutentnahme 1,4 Promille. Doch das war kein Wert, der zu einem Schuldausschluss geführt hätte.
Neun Monate mit Bewährung verlangte die Staatsanwaltschaft für das gesamte Paket an Entgleisungen. Die Richterin beließ es bei einem halben Jahr. Der 30-Jährige muss zwar nicht ins Gefängnis, aber er hat Therapiestunden bei einer Suchtberatung zu besuchen und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.