Amberg
31.08.2022 - 15:31 Uhr

Nach Drogendeal, Raub und Entführung in Amberg Tatverdächtige festgenommen

Weil er Schulden hatte, wurde ein 17-Jähriger am Sonntagabend in Amberg bei einem fingierten Drogendeal mit einer Schusswaffe bedroht, verletzt und entführt. Die Polizei hat mehrere Tatverdächtige festgenommen.

Mit einer Waffe bedroht, geschlagen, ausgeraubt und entführt wurde ein 17-Jähriger am Sonntag, 28. August, in Amberg. Eigentlich wollte sich der Jugendliche gegen 21.40 Uhr mit einem 15-Jährigen für ein Rauschgiftgeschäft auf dem Gelände der Fachhochschule am Kaiser-Wilhelm-Ring treffen. Doch das war laut Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz nur ein Vorwand. Tatsächlich wurde der junge Mann in eine Falle gelockt, weil er bei einem 24-Jährigen aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach Schulden "im unteren vierstelligen Bereich" hat.

Entführung in ein Waldstück

Als der 17-Jährige am Treffpunkt ankam, warteten dort bereits sein Gläubiger und zwei weitere Komplizen mit einer Schusswaffe. Damit bedrohten die jungen Männer ihr Opfer und griffen es auch mit Pfefferspray an. Dabei wurden dem 17-Jährigen seine Wertsachen, sein Handy und das mitgebrachte Haschisch abgenommen. Der 24-Jährige und ein 21-jähriger Komplize zwangen den 17-Jährigen schließlich in ein bereitstehendes Auto und fuhren mit ihm in ein nahegelegenes Waldstück. Die anderen beiden Täter blieben zurück.

Im Wald sollen die Tatverdächtigen den Jugendlichen erneut zum Begleichen seiner Schulden aufgefordert, ihn bedroht und geschlagen haben. Der 17-Jährige rief sogar bei seinen Eltern an, konnte die Summe aber nicht auftreiben. Daraufhin ließen ihn die Täter in der westlichen Altstadt von Amberg frei.

Drogenfunde bei Wohnungsdurchsuchung

Drei der Tatverdächtigen konnten Zivilfahnder die Polizei noch in der Tatnacht festnehmen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem 24-jährigen Hauptverdächtigen, dem der junge Mann das Geld schuldete, stellten Polizeibeamte nach eigenen Angaben "mehrere hundert Gramm" Marihuana sowie das Haschisch des 17-Jährigen sicher. Den vierten Tatverdächtigen, den Fahrer des Autos, nahm die Polizei am Montag fest.

Gegen den Hauptverdächtigen wurde am Dienstag ein Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Raubs, erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Gegen den 17-Jährigen läuft nach Angaben der Behörde ebenfalls ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er sei nach ambulanter Behandlung mit Platzwunden und Prellungen aus dem Krankenhaus entlassen worden.

Hintergrund:

§ 239a: Erpresserischer Menschenraub

  • (1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung (§ 253) auszunutzen, oder wer die von ihm durch eine solche Handlung geschaffene Lage eines Menschen zu einer solchen Erpressung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
  • (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
  • (3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
  • (4) Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern, wenn der Täter das Opfer unter Verzicht auf die erstrebte Leistung in dessen Lebenskreis zurückgelangen läßt. Tritt dieser Erfolg ohne Zutun des Täters ein, so genügt sein ernsthaftes Bemühen, den Erfolg zu erreichen.
 
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