Der 24 Jahre alte Angeklagte hatte auf der Hockermühlstraße bei einer Schlägerei zwei Kontrahenten körperlich misshandelt, auf der Raigeringer Straße die Besatzung eines Funkstreifenwagens beleidigt, Widerstand bei der Personalienfeststellung geleistet und schließlich im Asylbewerberheim an der Kümmersbrucker Straße in 15 Fällen Haschisch gekauft. Das Amtsgericht hatte den jungen Amberger im Oktober 2018 zu einer eher moderaten Straße verurteilt: Es verhängte ein Jahr Haft ohne Bewährung und setzte die Einweisung in eine Drogentherapie hinzu.
Das mochte der Beschuldigte nicht akzeptieren. Er ließ über Verteidiger Ekkehard Zink Berufung zum Landgericht einlegen. Der neuerliche Prozess vor der 3. Strafkammer startete mit einer Überraschung. Staatsanwalt Oliver Wagner entnahm den Unterlagen, dass gegen den 24-Jährigen nun zwei weitere Ermittlungsverfahren vorliegen. Eines wegen Körperverletzung, das andere wegen des Verstoßes gegen eine Führungsaufsicht. In einem Fall sei die vorläufige Einstellung erfolgt, beim zweiten gebe es eine Anklageschrift. "Ich rate also dringend", so der Staatsanwalt, "die Berufung zurück zu nehmen."
Der 24-Jährige bekam vom Vorsitzenden Richter Peter Hollweck Gelegenheit, sich mit seinem Anwalt zu beraten. Das dauerte 30 Minuten. Dann willigte der Mann ein, das Ersturteil wurde rechtskräftig. Die Konsequenz: In den nächsten Wochen muss der mehrfach verurteilte Straftäter mit seiner Unterbringung in einer geschlossenen Therapie rechnen. "Nutzen Sie diese Möglichkeit erfolgreich", empfahl ihm der Richter. "Sonst sehen wir uns wieder."













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