Amberg
09.10.2018 - 13:55 Uhr

Einfach selbst krankgeschrieben

Wie kann man aus der Praktikumsbescheinigung eine Krankmeldung machen? Im Zeitalter des Computers kein Problem: Einscannen, Text ändern, fertig ist das Dokument.

Weil sie aus ihrer alten Praktikumsbescheinigung einfach eine Krankmeldung gemacht hat, muss eine 20-Jährige vor Gericht. Bild: agentur_dpa
Weil sie aus ihrer alten Praktikumsbescheinigung einfach eine Krankmeldung gemacht hat, muss eine 20-Jährige vor Gericht.

(hwo) Bedauerlich für die Urheberin, dass die Aktion als Urkundenfälschung vor Gericht kommt.

In ihrer Urteilsbegründung sagte Jugendrichterin Kathrin Rieger: "Wirklich eine blöde Idee." Zuvor hatte sie das umfassende Geständnis einer 20-Jährigen vernommen, die sehr gezielt vorgegangen war, als es darum ging, ihren Arbeitgeber zu täuschen. Die junge Frau hatte zum Jahreswechsel Urlaub. Sie reiste mit ihrem Ehemann in ein osteuropäisches Land, musste dort zum Arzt und erhielt eine Krankmeldung.

Die galt bis in die ersten Januartage hinein. Doch bei der Rückreise fiel ihr ein: Sie hätte eigentlich schon ein paar Stunden später in der Arbeit sein müssen. Das wurde für die wieder genesene Urlauberin knapp. Was folgte, war fast schon abenteuerlich. Kaum daheim eingetroffen, holte die 20-Jährige eine Praktikumsbescheinigung des Klinikums St. Marien aus dem Jahr 2013 aus ihren Unterlagen, scannte das Dokument am Computer ein, veränderte Datum und Text. Was daraus wurde, war eine Krankschreibung von eigenen Gnaden, dem Arbeitgeber übermittelt und von einer Klinikumsbediensteten unterzeichnet, die eigentlich das Praktikum bestätigt hatte. So stand ihr Name unter einem Papier, das einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus bestätigte.

Die Firma wurde misstrauisch, zog Erkundigungen ein und entließ die Auszubildende sofort, als der Schwindel aufflog. Danach begannen Behörden zu ermitteln. Mit dem Ergebnis, dass die Frau nun wegen Urkundenfälschung auf der Anklagebank saß. Ein ungewöhnlicher Fall mit letztlich versöhnlichen Begleiterscheinungen. Die verheiratete Frau hat einen neuen Ausbildungsplatz, sie brachte keine Vorstrafen mit und bereute die Sache mit der gefälschten Praktikumsbescheinigung sehr. Von daher beantragte Staatsanwalt Tobias Kinzler 600 Euro Geldstrafe.

Doch finanziell, so stellte sich heraus, ist die 20-Jährige nicht auf Rosen gebettet. "Arbeitsstunden wäre mir lieber", warf sie in die Debatte. Der Staatsanwalt ließ mit sich reden, die Richterin auch. An freien Tagen in ihren Arbeitswochen muss die Urkundenfälscherin nun 60 Stunden zum Wohl der Allgemeinheit ableisten. Sie nahm das Urteil sofort an.

 
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