Amberg
25.02.2019 - 10:24 Uhr

Erfindung ist bares Geld wert

Der Patent-Tag an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) ist in der Fachwelt zur Marke geworden. Markenzeichen: Wissenstransfer durch hochkarätige Referenten mit aktuellen Themen aus der Patent-Welt – inklusive Vernetzung.

Inzwischen Tradition! Bereits zum 14. Mal hat sich die Patentwelt in Amberg getroffen. Bild: Wiesel/OTH Amberg-Weiden
Inzwischen Tradition! Bereits zum 14. Mal hat sich die Patentwelt in Amberg getroffen.

Deutschland – Land der Dichter und der Denker. Und Land der Erfinder, vor allem, wenn man sich laut einer Mitteilung der Hochschule an den Zahlen der Patentanmeldungen orientiert. 2017 wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt rund 68 000 Patente angemeldet. Hinter den Firmen stehen Menschen, die Einfälle haben. Frauen und Männer, die bei ihrer täglichen Arbeit auf Probleme stoßen, Ideen haben und Lösungen finden.

Doch: Wem gehören die Rechte an den Erfindungen, die am Arbeitsplatz entstehen? Beim 14. Amberger Patenttag der OTH stand das Spannungsverhältnis zwischen dem Arbeitsrecht und dem Recht am geistigen Eigentum im Mittelpunkt. OTH-Präsidentin Andrea Klug hatte dazu namhafte Referenten eingeladen: Beate Schmidt (Präsidentin des Bundespatentgerichts) und Cornelia Rudloff-Schäffer (Präsidentin des Deutsches Patent- und Markenamts). In ihren Vorträgen drehte sich alles ums Arbeitnehmer-Erfindungsrecht.

Rudloff-Schäffer ließ eingangs wissen: „95 Prozent der Erfindungen sind von Arbeitnehmern. Schon alleine diese Zahlen lassen erahnen, welche Bedeutung dem Arbeitnehmer-Erfindungsrecht in unserer heutigen Zeit zukommt.“ Die gesetzliche Regulierung sei notwendig, da zwei Interessen kollidieren – das Arbeitsrecht und das Recht des geistigen Eigentums. Das Gesetz schaffe einen Interessensausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Expertin: „Eine Erfindung, die während der Arbeitszeit in der Firma entsteht, gehört erstmal dem Arbeitgeber.“ Möchte dieser die Erfindung verwerten, habe der Arbeitnehmer einen Vergütungsanspruch, zusätzlich zu seinem Arbeitsentgelt.

Die Vergütung der Arbeitnehmererfindungen erfolgt nach einem bestimmten System. Kurt Bartenbach, Fachanwalt aus Köln, stellte Abkauf-und Vergütungssysteme in der betrieblichen Praxis dar. Er sagte: „Es gibt einen bunten Strauß von Vereinbarungen. Ein Unternehmen muss prüfen, was das Richtige ist.“

Wie der Automobilhersteller Audi mit Arbeitnehmererfindungen umgeht, berichtete Thomas Reichert, ein ehemaliger Absolvent der OTH. Der Konzern regele Rechte-Abkauf und Vergütungsansprüche in einem Inanspruchnahmeschreiben. Reichert stellte die Regelungen vor und nannte mögliche Schwachstellen.

Sinah-Nikola Käfferlein, ebenfalls eine Absolventin der OTH Amberg-Weiden, hatte in ihrem Vortrag die Einführung der elektronischen Erfindungs-Meldung im Fokus. Weitere Fachvorträge schlossen sich an. Abgerundet wurde der Patent-Tag durch eine Diskussionsrunde. Weitere Infos unter www.oth-aw.de/patenttag.

Beate Schmidt, Präsidentin des Bundespatentgerichts. Bild: Wiesel/OTH Amberg-Weiden
Beate Schmidt, Präsidentin des Bundespatentgerichts.
Dr. Kurt Bartenbach, einer der führenden Experten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Arbeitnehmererfindungsrechts. Bild: Wiesel/OTH Amberg-Weiden
Dr. Kurt Bartenbach, einer der führenden Experten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Arbeitnehmererfindungsrechts.
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.