Amberg
31.07.2018 - 16:54 Uhr

Erst drei Jahre, jetzt Geldstrafe

Marihuana in Überraschungsei für minderjährigen Sohn: Mutter muss nicht ins Gefängnis.

Ein 14-Jähriger konsumiert Marihuana. Seine Mutter bekommt dafür die Strafe, muss aber nicht ins Gefängnis. dpa
Ein 14-Jähriger konsumiert Marihuana. Seine Mutter bekommt dafür die Strafe, muss aber nicht ins Gefängnis.

(hwo) Die Erstentscheidung und das Urteil in der Berufunginstanz klaffen weit auseinander. Weil sie Minderjährigen angeblich vorsätzlich Marihuana gab, hätte eine Ambergerin zunächst drei Jahre eingesperrt werden sollen. Jetzt zahlt sie 750 Euro Geldstrafe.

Die damals 34-Jährige brachte keinerlei Vorstrafen mit, als sie im Mai 2017 vor einem Jugendschöffengericht saß. Verteidiger Jürgen Mühl hatte damals Freispruch für sie verlangt, der Staatsanwalt hingegen plädierte für ein Jahr Haft mit Bewährung. Die Urteilsverkündung kam dann einem lauten Paukenschlag gleich. Denn die Richter griffen tief durch und schickten die Mutter mehrerer Kinder für drei Jahre hinter Gitter. Ein Schock für die Frau und auch für ihren Anwalt, der sofort in die Berufung ging. Worum ging es in dem Verfahren? Die Angeklagte stand in dem Verdacht, ihrem seinerzeit 14 Jahre alten Sohn und dessen Freund (15) in ihrer Wohnung Marihuana für einen Joint gegeben zu haben. Die Beschuldigte bestritt das. Ihr Sohn ließ erkennen, dass es sich keineswegs um Rauschgift gehandelt habe, sondern um ganz normalen Tabak.

Der sei, hörten die Richter, im Plastik-Oval eines Überraschungseis von ihm aufbewahrt worden. Die Erstrichter befragten auch den Freund des 14-Jährigen. Von ihm hörten sie, dass "da wohl eine gewisse Menge Marihuana dabei gewesen ist". Darauf stützten sie ihre Entscheidung und gelangten zu der Auffassung, dass es schlichtweg nicht angehen könne, wenn jemand als erwachsener Mensch Rauschgift an Minderjährige abgebe. Dafür setzte es drei Jahre Gefängnis. Eine Strafe, die selbst den Staatsanwalt erstaunen ließ. Doch obwohl er lediglich zwölf Monate mit Bewährung beantragt hatte, kam von ihm keine Berufung.

Jetzt hatte die Jugendstrafkammer des Landgerichts in zweiter Instanz zu befinden. Der Prozess dauerte nur eine Stunde. Dabei machte Landgerichtspräsident Harald Riedl in seiner Eigenschaft als Vorsitzender sinngemäß deutlich, dass die zunächst verhängten drei Jahre Haft jenseits jeglicher Debattengrundlage seien. Darum beschränkte Verteidiger Mühl seine Berufung auf den sogenannten Rechtsfolgenausspruch. Mit der Konsequenz, dass draußen wartende Zeugen wieder gehen konnten.

Das Urteil der Kammer stand in krassem Widerspruch zu den wie ein Damoklesschwert über der heute 35-Jährigen schwebenden langen Haftstrafe. Die Frau muss jetzt, weil die Richter zwar von ihrer Schuld ausgingen, darin aber keinen schwerwiegenden Verstoß erkannten, lediglich 750 Euro zahlen. Sie darf das wegen ihrer beengten finanziellen Lage in Raten tun.

Für eine Geldstrafe hatte sich auch Staatsanwalt Tobias Kinzler ausgesprochen. Die Ahndung wurde noch im Sitzungssaal rechtskräftig.




 
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