Amberg
09.12.2018 - 14:40 Uhr

Fahrradlager im Keller

Manchmal senkt sich der Hammer während einer Gerichtsverhandlung. Der Beschuldigte wegen eines illegal benutzten Bikes da. Doch dann stellt sich heraus: Erst vor ein paar Tagen wurden bei ihm 14 mutmaßlich geklaute Fahrräder gefunden.

Symbolbild Bild: Volker Hartmann/dpa
Symbolbild

Wenn jemand ein Fahrrad geklaut hat, bekommt er in der Regel einen Strafbefehl. Doch den 22-Jährigen holte die Staatsanwaltschaft sofort auf die Anklagebank. Weil er schon mehrere Jahre in Jugendstrafanstalten saß und noch zehn Monate Reststrafe zur Bewährung offen hatte.

Fahnder klopften an

Der Vorwurf lautete so: Am 3. Juli diese Jahres war der Mann einer Polizeistreife aufgefallen, weil er früh am Morgen ohne Licht auf einem Fahrrad daher kam. Die Beamten kontrollierten ihn und bekamen ausweichende Antworten. Erst gehörte das Bike angeblich ihm, dann war es von einem Freund ausgeliehen. Alles etwas verwirrend. Aber draußen saßen ja Zeugen zur weiteren Aufklärung. Was folgte, war eine faustdicke Überraschung. Denn plötzlich wurde deutlich, dass Amberger Polizisten vor knapp vier Wochen die Wohnung des jungen Mannes durchsucht hatten. Dabei lastete der Verdacht des Drogenhandels und -besitzes auf ihm. Die Fahnder sahen sich auch im Keller um und stießen dort auf 14 Fahrräder. Zehn davon galten als gestohlen. Für die restlichen vier werden noch Besitzer gesucht.

Angesichts dieses Diebesgut-Arsenals schlug Amtsrichter Markus Sand vor: "Wir sollten das hier zur Debatte stehende Verfahren vorläufig einstellen." Staatsanwalt Wolfgang Doblinger und Verteidiger Jörg Jendricke stimmten zu. Zumal der Richter sehr stark vermutete, "dass wegen dieses Fahrradlagers im Keller eine Strafe herauskommen dürfte, bei der die jetzige Ahnung nicht mehr ins Gewicht fallen wird."

Zu früh gefreut

Dem Beschuldigten war das recht. Allerdings steht ihm der laute Paukenschlag erst bevor. Denn bei einer Verurteilung wegen der im Tiefgeschoss abgestellten und geklauten Bikes würden wohl die zehn noch offenstehenden Haftmonate sofort widerrufen. Mit der Konsequenz: Erneut für längere Zeit in ein Haus, das als Fortbewegungsmittel nur die eigenen Füße seiner Insassen kennt.

 
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