Amberg
20.08.2020 - 16:34 Uhr

Fallobst ist kein Fall für die Grüngutcontainer

Obstbaumbesitzer, die nicht wissen wohin mit ihrem Fallobst, weil sie es im heimischen Komposter oder in der Biotonne nicht unterbringen, dürfen dieses nicht an den Containerstandorten in den Grüngutcontainern entsorgen.

Fallobst darf nicht in die Grüngutcontainer. Archivbild: Monika Böhm-Weniger/exb
Fallobst darf nicht in die Grüngutcontainer.

Laut einer Pressemitteilung der Stadt Amberg endet nämlich in den Containern das Fallobst meist als stinkender Matsch am Boden, der die Wespen anzieht. Die Greifer des Entsorgungsfahrzeuges können die Früchte bei den Leerungen nämlich nicht aufnehmen, heißt es weiter. Für Fallobst stehen in den beiden Wertstoffhöfen in der Stadt große Biotonnen zur Verfügung, in welchen das Fallobst kostenlos entsorgt werden kann. Zusätzlich dürfen dort auch Speisereste aus privaten Haushalten entsorgt werden, die auf dem heimischen Komposter nichts zu suchen haben.

Amberg21.06.2020
 
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