Amberg
08.04.2022 - 13:34 Uhr

Falsche Anwälte fordern Gebühr für Kündigung

Die Anwaltskanzlei gibt es nicht, einen Vertrag gibt es nicht und logischerweise kann es dazu dann auch keine Kündigung geben. Doch genau dafür fordern Betrüger eine Gebühr in einem Schreiben an eine 66-Jährige aus Amberg-Sulzbach.

Ein abgelegter Telefonhörer. Eine falsche Anwaltskanzlei verschickt derzeit Schreiben, in denen die Kündigung eines vermeintlichen Vertrages angeboten wird, der aber nie geschlossen wurde. Dafür sollen die Empfänger eine Gebühr bezahlen. Die Polizei warnt und gibt Tipps. Symbolbild: Rolf Vennenbernd
Ein abgelegter Telefonhörer. Eine falsche Anwaltskanzlei verschickt derzeit Schreiben, in denen die Kündigung eines vermeintlichen Vertrages angeboten wird, der aber nie geschlossen wurde. Dafür sollen die Empfänger eine Gebühr bezahlen. Die Polizei warnt und gibt Tipps.

Eine angebliche Anwaltskanzlei aus München verschickt derzeit betrügerische Forderungsschreiben. Dem Empfänger wird vorgehalten, telefonisch einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen zu haben. Ein derartiges Schreiben hat am Dienstag, 5. April, eine 66-Jährige aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach erhalten, heißt es in einer Mitteilung der Polizei Amberg. In dem Brief eines vermeintlichen Glücksspiel-Anbieters wurde sie aufgefordert, einen Betrag in Höhe von etwa 290 Euro zu überweisen. Diesem Schreiben war eine Kündigung mit einem SEPA-Lastschriftmandat beigefügt. Dem Empfänger wird im Falle einer Nichtzahlung mit Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden und einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben oder Versicherungen gedroht. Der geforderte Betrag wurde von der Landkreisbewohnerin noch nicht bezahlt.

Bei der Polizeiinspektion Amberg sind im Laufe vergangener Woche mehrere gleich gelagerte Fälle bekannt geworden. Deshalb geben die Beamten in einer Pressemitteilung Tipps, wie sich die Bürger verhalten können:

• Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon

• Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter wie zum Beispiel Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches

• Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).

• Generell gilt, dass Zahlungsaufforderungen von Unbekannten kritisch zu prüfen sind. Bei Verdacht könne man sich jederzeit an die Polizei wenden, so die Pressemitteilung.

 
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