Amberg
30.08.2018 - 16:31 Uhr

Die Faust aufs Auge

„Dann hat es Bumm gemacht“, sagt der Türsteher. Dann schildert der Mann, wie er plötzlich die Faust eines Fremden aufs Auge bekam und seinen Dienst längere Zeit nicht verrichten konnte. Für den Täter gibt es eine Bewährungsstrafe.

Er hielt sich nicht an die Anweisung eines Türstehers. Deswegen muss sich ein 32-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Bild: dpa
Er hielt sich nicht an die Anweisung eines Türstehers. Deswegen muss sich ein 32-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten.

(hwo) Es war 5.20 Uhr frühmorgens. Das Lokal in der Innenstadt wollte gerade schließen. Da kam noch einer, der vorher schon in der Disco war und noch einmal hinein wollte. Der Türsteher lehnte ab und musste sich zunächst Beleidigungen gefallen lassen. Dann ging alles sehr rasch. Der abgewiesene Gast zog aus und drosch seine Faust auf ein Auge des 29-Jährigen. Die Folgen schilderte der Portal-Bewacher jetzt vor Amtsrichterin Julia Taubmann: "Augapfelprellung, Einblutungen, längere Zeit nicht im Dienst." So ein Hieb sei nicht ungefährlich, befanden die Richterin und Staatsanwältin Christina Denk. Und was sagte der wegen Körperverletzung angeklagte Täter dazu?

Es folgten Angaben, die fast schon symptomatisch sind für Verfahren, bei denen es um Gewaltdelikte geht. Der 32-jährige Beschuldigte konnte zwar beschreiben, was sich vor der einseitigen Auseinandersetzung zugetragen hatte. Für den Faustschlag machte der Amberger Erinnerungslücken geltend. "Seltsam", wunderte sich die Vorsitzende, "sonst wissen Sie alles. Aber das dann nicht."

Der Schläger brachte acht Vorstrafen mit. Darunter auch Körperverletzungsdelikte. Bemerkenswert dabei: Es hatte immer nur Geldstrafen gegeben. Haft mit Bewährung oder gar zum Absitzen bekam der Mann nie. Auch diesmal nicht. Die Staatsanwältin beantragte vier Monate mit Bewährung und eine Geldauflage von 1500 Euro. Verteidiger Rouven Colatz (Weiden) hielt eine Geldahndung von 120 Tagessätzen für ausreichend.

In ihrem Urteil schloss sich die Richterin der staatsanwaltschaftlichen Forderung an. Sie verhängte vier Monate mit Bewährung und setzte neben 1500 Euro Geldauflage die Weisung hinzu: "Sie müssen sich einem Anti-Aggressionstraining unterziehen." So kam der Angeklagte, wenn man so will, seinerseits mit einem blauen Auge davon. Es ist allerdings weit weniger schmerzhaft als das von ihm gewalttätig verursachte.

 
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