Sie halbiert den Betrag und stellt aber generell fest: "Streit darf nicht in Gewalt ausarten." Um den ungewöhnlichen Fall zu klären, bedurfte es zweier Verhandlungsrunden. Im Herbst 2017 herrschte Großbetrieb auf einer Amberger Baustelle. Fast drei Dutzend Firmen waren dort im Einsatz. Darunter eine zehnköpfige Arbeiterkolonne aus dem Kreis Amberg-Sulzbach. Zu ihr gehörte ein Bauhelfer, der offenbar schon länger ins Visier seines Vorarbeiters geraten war.
Vorgesetzter unzufrieden
Es hatte wohl immer wieder mal Zoff gegeben, weil der Kolonnenführer mit den Leistungen des 53-Jährigen nicht so recht zufrieden war. Am ersten Prozesstag hatte er dies Amtsrichterin Sonja Tofolini erzählt. Zur zweiten Verhandlungsrunde kam nun ein Zeuge, der zwar den Übergriff des Angeklagten nicht direkt beobachtet hatte, die Perspektiven aber etwas zurechtrückte. Über den Vorarbeiter sagte er: "Der kann mit Mitarbeitern schlecht umgehen."
Tatsache war: Der Chef der Arbeitsmannschaft erhielt von dem 53-Jährigen Schläge ins Gesicht und fiel um. Wie viele Hiebe das waren, blieb weitgehend ungeklärt. Von sechs war seitens des Opfers die Rede, ein Zeuge hatte drei gesehen. Die Richterin ging zum Schluss von zumindest zwei Fausthieben aus. Für die Attacke auf der Baustelle verlangte die Staatsanwaltschaft 110 Tagessätze zu je 60 Euro Geldstrafe. Damit hätte der 53-Jährige (Monatsverdienst 1800 Euro) den Betrag von 6600 Euro zahlen sollen.
"Keine Rechtfertigung"
Diesem Antrag trat Verteidiger Wolfgang Hottner mit einer Forderung nach Freispruch entgegen. Der Hergang des Streits sei nicht zweifelsfrei aufzuhellen, argumentierte er. Die Richterin verhängte wegen Körperverletzung und einer damit einhergehenden Beleidigung des Vorarbeiters 60 Tagessätze zu 50 Euro. Damit kostet die Attacke 3000 Euro. "Für eine solche Vorgehensweise gibt es keine Rechtfertigung", sagte die Richterin













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