Amberg
23.12.2019 - 10:30 Uhr

Freilaufender Hund im Stadtgraben: Polizisten erinnern sich nicht

Der Hund geht im Stadtgraben auf Fährtensuche. Er zieht die Leine mit sich und Herrchen (30) kann nicht folgen, weil ihn eine Knieoperation am Spurten hindert. Da kommen zwei Polizisten und erstatten Anzeige zur Stadt Amberg.

Symbolbild Bild: Peter Steffel/dpa
Symbolbild

In dem Prozess vor Amtsrichter Florian Meißner ging es um 50 Euro. Eine Ordnungswidrigkeit, wegen der eigens ein Beauftragter der Stadt Amberg erschien. Er selbst war allerdings nicht dabei, als sich der Vorfall am 16. Juli im Stadtgraben zutrug. Wo genau, wurde in der Verhandlung nicht deutlich. Es gab auch keine Informationen dazu, wie zwei Polizisten ausgerechnet in dem Moment, als ein Hund mit 58 Zentimetern Schulterhöhe frei herumlief, tadelnd einschritten.

Die Beamten sahen eine Ordnungswidrigkeit, weil große Vierbeiner dort nicht frei laufen dürfen. Doch merkwürdig: Wie kam es in der Anzeige zur Stadt Amberg zum Maß von 58 Zentimetern Schulterhöhe (amtlich: ein großer Hund), und auf welche Weise tauchten die Ordnungshüter auf? Zu Fuß oder per Streifenwagen? Diskutiert wurde jedenfalls in dieser seltsamen Verhandlung: Ein kleiner Hund (Schulterhöhe bis 45 Zentimeter) hätte wohl ohne Leine schnuppern und schnüffeln dürfen.

Und noch etwas war ohne Echo in der Debatte: Wer hatte die besagten 58 Zentimeter gemessen? 50 Euro Ordnungsgeld wurden gegen den Hundeführer verhängt. Der Einspruch durch Verteidiger Mike Thümmler folgte postwendend. Mit dem Argument des Beschuldigten: „Er hat sich losgerissen und ist weg.“ Hinterher spurten habe er wegen einer Beinoperation keinesfalls gekonnt. Das akzeptierte Richter Florian Meißner zwar. Allerdings gab er zu bedenken: „Sie hätten einkalkulieren müssen, dass er sich losreißt.“

Was folgte, war bemerkenswert: Die beiden Polizisten, ein Mann und eine Frau, konnten sich als Zeugen an das Ereignis nicht erinnern. Antworten auf Fragen nach ihren Beobachtungen blieben sie weitgehend schuldig. Wer allerdings zur Anzeigeerstattung schreitet, sollte auch einem Richter sagen können, was sich zutrug. Auch wenn da angeblich viele Anzeigen sind, die ein Polizist so schreibt.

Ob nun der 30-Jährige 50 Euro Ordnungsgeld zahlen muss, ist ungeklärt. Fast schon, als wolle er Bedenkzeit gewinnen, befand Richter Meißner, er beabsichtige, sich nun erst noch die Grünanlagensatzung der Stadt genauer anzuschauen. Erst dann will er entscheiden, ob da jemand in den Geldbeutel greifen muss, der beteuert, dass sein Hund Fährte aufnahm, sich samt Leine los riss und er selbst zur Verfolgung nicht ansetzen konnte.

 
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