Amberg
25.05.2021 - 17:52 Uhr

Fronleichnamsprozession soll keine Großveranstaltung sein

Sind heuer in den katholischen Pfarreien im Landkreis Amberg-Sulzbach unter Pandemie-Vorzeichen die Fronleichnamsprozessionen erlaubt? Eigentlich eine einfache Frage. Aber die Antwort ist nicht so einfach.

In Amberg ist die Fronleichnamsprozession immer besonders groß und eindrucksvoll, da sich mehrere Pfarreien dafür zusammenschließen. Hier wäre die Grenze zur Großveranstaltung – die liegt bei 200 Personen – schnell überschritten. Archivbild: Petra Hartl
In Amberg ist die Fronleichnamsprozession immer besonders groß und eindrucksvoll, da sich mehrere Pfarreien dafür zusammenschließen. Hier wäre die Grenze zur Großveranstaltung – die liegt bei 200 Personen – schnell überschritten.

Bei den Bittgängen, die traditionell in den Wochen vor Pfingsten stattfinden, war es noch unkompliziert: Das Landratsamt sah sie laut Pressesprecherin Christine Hollederer als „Gottesdienste oder Zusammenkünfte“, für die pauschal ein Infektionsschutzkonzept galt. Deshalb konnten sie ohne Einzelgenehmigung durch das Landratsamt abgehalten werden, wenn die jeweilige Pfarrei wollte.

Aber was ist mit den Fronleichnamsprozessionen? Die sind ein Höhepunkt im Jahresablauf einer jeden Pfarrei, und für gewöhnlich beteiligen sich erheblich mehr Menschen als an einem Bittgang.

Nicht als Großveranstaltung

Christine Hollederer verweist hier auf Paragraf 6 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung. Der behandelt die Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften und gilt für Innenveranstaltungen (Gottesdienste in der Kirche) genauso wie für Außenveranstaltungen. Die Nummer 6 dieser Bestimmungen regelt laut Christine Hollederer, „dass Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, die den Charakter von Großveranstaltungen erreichen, untersagt sind“.

Gilt das nun für die Fronleichnamsprozessionen? Da ist sich die Pressesprecherin ziemlich sicher: „Eine Fronleichnamsprozession, wie wir sie aus der Vor-Corona-Zeit kennen, kann als Großveranstaltung bezeichnet werden.“ Weiterhin gelte, dass grundsätzlich die Schutz- und Hygienekonzepte der (katholischen) Kirche zu beachten bzw. ausschlaggebend seien. „Eine behördliche Einzelgenehmigung durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach ist jedenfalls nicht erforderlich.“

Prozession in reduzierter Form

Etwas Spielraum sieht auch das Bistum Regensburg. Hier sagt Generalvikar Michael Fuchs, Fronleichnamsprozessionen seien nicht grundsätzlich verboten, „solange die allgemeinen Bedingungen der diözesanen Anweisungen eingehalten werden“. In der Praxis sei es aber schwierig, die Begrenzung auf 200 Teilnehmer (die Grenze zur Großveranstaltung) vernünftig zu organisieren. Fuchs verweist deshalb auf die Möglichkeit, reduzierte Formen der Prozession abzuhalten (also etwa nur mit dem liturgischen Dienst).

Sulzbach-Rosenberg09.06.2020
 
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