Es ist zwar noch eine Zeit hin, doch das Landratsamt Amberg-Sulzbach informiert bereits jetzt in einer Pressemitteilung, dass bis 2033 alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein sollen. Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen deshalb umgetauscht werden. Zuständig für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Amberg-Sulzbach ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes in der Beethovenstraße in Amberg. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Führerscheinstelle eine frühzeitige Antragstellung sowie den Direktversand des neuen Führerscheins.
Neue EU-Führerscheinrichtlinie
Führerscheinkarten, die bis zum 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, entsprechen nicht mehr den neuen Anforderungen der dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle unbefristeten Kartenführerscheine und Papierführerscheine gegen einen einheitlichen und fälschungssicheren neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Ärztliche Untersuchungen sind hierfür nicht notwendig.
Für den Umtausch sind der Führerscheinstelle folgende Dokumente vorzulegen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein, eine Gebühr von rund 38 Euro inklusive Direktversand sowie bei Antragstellung per Post der vollständig ausgefüllte und zweimal unterschriebene Antrag.
Antragstellung
Der Umtausch des Führerscheins kann persönlich in der Führerscheinstelle des Landratsamtes in der Beethovenstraße 7 in Amberg beantragt werden. Dazu muss vorab ein Termin unter www.amberg-sulzbach.de/termine vereinbart werden. Die Anträge können auch auf dem Postweg an das Landratsamt Amberg-Sulzbach, Führerscheinstelle, Schloßgraben 3, 92224 Amberg versendet oder in den Briefkasten am Landratsamt eingeworfen werden. Das Antragsformular steht auf der Homepage des Landratsamtes unter www.amberg-sulzbach.de/fahrerlaubnis zum Download bereit.
Wer sein neues Fahrerlaubnisdokument persönlich in der Führerscheinstelle abholen möchte, muss mit Wartezeiten rechnen. Schneller geht es per Direktversand. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben. Wichtig zu wissen ist, dass die Fahrberechtigung auch dann bestehen bleibt, wenn der Führerschein im Original abgegeben wird. Bei Polizeikontrollen kann das Dokument nachgereicht werden oder die Polizei hält Rücksprache mit der Behörde. Der alte Kartenführerschein wird nach Bearbeitung unverzüglich zurückgesandt. Bis der neue Kartenführerschein angekommen ist, werden Auslandsfahrten mit einem nachträglich befristeten Kartenführerschein nicht empfohlen.
Umtauschfristen
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden. Führerscheindokumente, die zwischen 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, sind ab 20. Januar 2027 ungültig. Weitere Fristen sind:
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein übrigens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Wer die Frist verpasst, kann bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarngeld belangt werden.
Diese Meldung basiert auf Informationen des Landratsamtes Amberg-Sulzbach und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.













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