Generell gelten für den Führerscheinumtausch in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033. Aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. Darüber informierte das Landratsamt Amberg-Sulzbach in einer Pressemitteilung. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Die bereits einmal verlängerte Führerschein-Umtauschfrist endet für die Jahrgänge 1953 bis 1958 zum 19. Juli. Bis dahin müssen sie bei der Führerscheinstelle ihren neuen Kartenführerschein beantragt haben.
Hier die Umtauschfristen für die alten Führerscheine (grau, rosa oder DDR), welche bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:
- Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- Geburtsjahr zwischen 1953 und 1958: bis 19. Juli 2022
- 1959 bis 1964: bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: bis 19. Januar 2025
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte findet man auf der Führerschein-Vorderseite unter Nr. 4a. Hier die Umtauschfristen für Kartenführerscheine, die ab 1.1.1999 bis einschließlich 18.1.2013 ausgestellt wurden:
- 1999 bis 2001 (Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte): 19. Januar 2026 (Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss)
- 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- 2008: 19. Januar 2029
- 2009: 19. Januar 2030
- 2010: 19. Januar 2031
- 2011: 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: 19.01.2033
Um den von der kommenden Frist betroffenen Bürgern einen zeitnahen Umtausch zu ermöglichen, empfiehlt die Führerscheinstelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach, bereits jetzt unter www.amberg-sulzbach.de/termine einen Termin (ausschließlich online) zu buchen. Erforderliche Unterlagen für den Umtausch sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der bisherige Führerschein im Original, ein biometrisches Lichtbild und eine aktuelle Karteikartenabschrift, sofern der Originalführerschein nicht durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach ausgestellt wurde.













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