Amberg
05.10.2020 - 18:15 Uhr

Fünf neue Coronafälle in Amberg

Das Landesamt für Gesundheit meldet am Montag keine neuen Coronafälle für Amberg oder Amberg-Sulzbach. Doch es gibt sie, sie sind lediglich noch nicht in der Statistik erfasst.

Ein Mitarbeiter hält in einem Corona-Abstrichzentrum einen Abstrich in der Hand, der dann benutzt wird, um einen Test auf das Coronavirus Sars-Cov-2 durchzuführen. Bild: Sebastian Gollnow/dpa
Ein Mitarbeiter hält in einem Corona-Abstrichzentrum einen Abstrich in der Hand, der dann benutzt wird, um einen Test auf das Coronavirus Sars-Cov-2 durchzuführen.

Laut Dr. Roland Brey, dem Leiter des örtlichen Gesundheitsamtes, wurden am Wochenende fünf neue Coronainfektionen in Amberg und zwei im Landkreis gemeldet. Man habe diese Zahlen auch zeitnah weitergegeben, doch bis Montagmorgen – diesen Stand gibt die Homepage des Landesamtes für Gesundheit (LGL) wieder – seien sie noch nicht in der Aufstellung erfasst worden.

Unter Berücksichtigung der neuen Fälle dürfte die 7-Tage-Inzidenz in Amberg, die vom LGL am Montag noch mit 21,4 angegeben wird, ungefähr um 12 steigen. Da aber mindestens ein Fall von letzter Woche aus der Inzidenz rausfällt, bleibt der Wert deutlich unter der Schwelle von 35, die als Frühwarnindikator dient. Wird sie überschritten, gilt für die Schulen sofort eine Maskenpflicht von den fünften Klassen an aufwärts. Hier sind Gesundheitsamt bzw. Schulbehörde für die Umsetzung zuständig.

Etwas Spielraum für die Stadt

Ansonsten regelt die Stadt Amberg über eine Allgemeinverfügung, welche Corona-Bestimmungen nach dem Erreichen des Frühwarnwerts in ihrem Zuständigkeitsbereich gelten. Nach Auskunft der städtischen Pressesprecherin Susanne Schwab ist dabei etwas Spielraum vorhanden. Wenn sich das Infektionsgeschehen etwa nur auf eine Familie oder einen Hotspot konzentriere und kontrollierbar sei, müsse nicht sofort die Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt werden. Wenn die Fälle allerdings in der Fläche aufträten, dann erlange sie unmittelbar Geltung.

Zahnarzt gilt nicht als Kontaktperson

Unter den zwei neuen Coronfällen im Landkreis (Inzidenz am Montag: 7,8) ist auch der eines Patienten einer Zahnarztpraxis. Er wurde am Freitag behandelt, am Sonntag kam das positive Ergebnis des Coronatests. Dass der Zahnarzt seine Praxis nicht auf Anordnung des Gesundheitsamtes schließen muss, begründet Brey mit den besonderen Schutz- und Hygienemaßnahmen, die Zahnärzte einhalten müssen. So gebe es für sie etwa spezielle Masken, die eine Ansteckung so gut wie unmöglich machten. „Aufgrund dessen stufen wir ihn nicht als Kontaktperson ein.“ Auch zu einem Coronatest ist der betroffene Mediziner nicht verpflichtet. Er werde sich aber trotzdem testen lassen und seine Praxis für einige Tage schließen, sagte er auf AZ-Nachfrage.

Amberg03.10.2020
 
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