Amberg
09.11.2020 - 19:08 Uhr

Für Schulen gilt jetzt: So viel Präsenzunterricht wie möglich

Nach den Herbstferien starteten die Schulen in der Region Amberg-Sulzbach am Montag flächendeckend wieder mit Präsenzunterricht. Neu ist dabei: Ob das so bleibt, bestimmen jetzt nicht mehr automatisch die Corona-Inzidenzwerte.

Wie auf diesem Bild von der FOS/BOS im April gilt jetzt in allen Schulen grundsätzlich Maskenpflicht. Archivbild: Petra Hartl
Wie auf diesem Bild von der FOS/BOS im April gilt jetzt in allen Schulen grundsätzlich Maskenpflicht.

Homeschooling war von Anfang an unbeliebt. „Der Wunsch vieler Vertreter von Rektoren, Lehrkräften sowie Eltern und Schülern war, dass trotz der Pandemie so viel Präsenzunterricht wie möglich erteilt werden soll“, beschreibt Beatrix Hilburger, die Leiterin des Staatlichen Schulamts für Amberg und Amberg-Sulzbach, die Stimmung. Das zeigte sich auch beim Schulgipfel am Mittwoch, 4. November. Dort bestand laut Hilburger Einigkeit, dass der Drei-Stufen-Plan, der je nach Inzidenzwerten abgestufte Infektionsschutzmaßnahmen vorsah, „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen kein geeignete Handlungsgrundlage mehr darstellt, nicht zuletzt, weil die vergangenen Wochen gezeigt haben, dass ein Präsenzbetrieb auch bei erhöhten Inzidenzwerten in einem Kreis aufrechterhalten werden kann“.

Deshalb lautet jetzt die Vorgabe der Staatsregierung, „dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Schulen grundsätzlich offen bleiben und im Schuljahr 2020/21 so viel Präsenzunterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten durchgeführt werden soll“, so die Schulamtsdirektorin am Montag auf AZ-Anfrage.

Maskenpflicht für alle

Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten aber, wenn nun wieder alle Kinder einer Klasse zusammenkommen? Ungefähr die der vormaligen Stufe 2, wie der neue Rahmen-Hygieneplan vom 6. November vorschreibt. Das heißt: Maskenpflicht für alle Lehrer und Schüler im Unterricht (auch am Sitzplatz und im Sportunterricht in der Halle), auf den Begegnungsflächen sowieso; Mindestabstand von 1,5 Metern wo immer möglich; alle 45 Minuten mindestens fünf Minuten intensives Lüften; Einhalten der Husten- und Niesetikette; regelmäßig 20 bis 30 Sekunden Hände waschen.

Wo dennoch Infektionen oder Verdachtsfälle vorkommen, kann das Gesundheitsamt anordnen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern auch zwischen den Schülern in den Klassenzimmern einzuhalten ist oder der Präsenzunterricht vorübergehend eingestellt wird. Beatrix Hilburger erläutert dazu: „Diese Entscheidung hierüber erfolgt künftig jedoch nicht auf der Basis eines bestimmten Inzidenzwertes, sondern auf Basis der Situation der Einzelschule.“ Wo der Mindestabstand angeordnet werde, gelte: Ob Präsenz- oder Distanzunterricht abzuhalten ist, richte sich nach den räumlichen und pädagogischen Gegebenheiten vor Ort. Das sei also immer von der jeweiligen Schule abhängig. „Der Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht oder gar die vollständige Einstellung des Präsenzunterrichts soll nur dann in Betracht gezogen werden, wenn das Infektionsgeschehen vor Ort dies zwingend erforderlich macht.“

Wenn Kinder Symptome haben

Verschärft wurden die Regeln zum Unterrichtsbesuch von Kindern mit akuten grippeähnlichen Krankheitssymptomen. Sie dürfen erst wieder in die Schule kommen, wenn sie mindestens 24 Stunden symptomfrei sind und ein ärztliches Attest oder einen negativen Covid-19-Test vorlegen können. Bei leichten und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen dürfen Grundschüler den Unterricht besuchen, während für Ältere gilt, dass sie an dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, daheim bleiben müssen. Die Rückkehr in die Schule ist erst wieder möglich, wenn die Kinder 24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt haben und ein ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt.

OnetzPlus
Amberg03.09.2020
Schulamtsdirektorin Beatrix Hilburger. Archivbild: Petra Hartl
Schulamtsdirektorin Beatrix Hilburger.
 
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