"Mit gedämpfter Euphorie" stehe er der Sache jetzt gegenüber, beschrieb Landrat Richard Reisinger seine Stimmungslage, als am Montagmittag die Bürgermeister aus dem Landkreis und der Amberger OB Michael Cerny im König-Ruprecht-Saal zusammenkamen, um das Ergebnis von zwei Jahre währenden Verhandlungen in Rechtsform zu gießen. Sie unterzeichneten eine rückwirkend ab 1. Januar 2020 geltende "Vereinbarung über die Aufnahme von Fundtieren im Tierheim (Fundtiervertrag)" und eine "Vereinbarung über Baumaßnahmen zu Zwecken der Aufnahme von Fundtieren im Tierheim (Investitionsvereinbarung)", die am 1. Mai 2020 in Kraft tritt.
Dabei gab es zwei Einschränkungen: Erstens leisteten die Vertreter des Tierschutzvereins noch keine Unterschrift. Vorsitzende Sabine Falk begründete das mit der Kürze der Zeit seit der etwas überraschenden Einigung vergangene Woche. Sie brauche dafür das Votum ihres Vorstands, der erst nächste Woche zusammenkomme. Inhaltlich sei aus ihrer Sicht aber mit den Verträgen alles okay.
Zweitens treten nicht alle Kommunen aus dem Landkreis dem Abkommen bei. Beim Fundtiervertrag fehlen Ebermannsdorf, Edelsfeld, Etzelwang, Neukirchen, Rieden und Weigendorf. Sie setzen für die Aufnahme von Fundtieren auf finanziell günstigere Alternativen, wie es etwa die Tierheime in Schwandorf und Hersbruck sind. Die Investitionsvereinbarung muss ohne die Zustimmung von Edelsfeld, Etzelwang, Neukirchen und Weigendorf auskommen.
"Ich danke euch für die Solidarität, nur so können wir es lösen", sagte Landrat Reisinger an die Adresse der unterzeichnenden Gemeindeoberhäupter. Dem schloss sich Sabine Falk an, auch im Namen der Mitarbeiter des Heims, die ohne eine Vereinbarung um ihre Arbeitsplätze hätten fürchten müssen.
Hintergründe zur Fundtierpauschale beim Amberger Tierheim
Dr. Norbert Vogl, der aufseiten des Landkreises bei den langwierigen Verhandlungen federführend gewesen war, erklärte, dass bei der Investitionsvereinbarung die festgelegte Deckelungssumme von 15 Euro pro Einwohner unterschritten werde: "In dieser Zusammensetzung sind es aktuell 12,66 Euro."
Auf dieser Basis leisten die Kommunen einen Beitrag von maximal 1,75 Millionen Euro zu den Kosten für die Neuerrichtung eines Hundetrakts, den Umbau des Personalheims sowie des Kleintiertrakts. Das entspricht 73 Prozent der Gesamtbausumme von 2,5 Millionen Euro. Die 73 Prozent wiederum sind der durchschnittliche Anteil der Fundtiere an allen im Tierheim aufgenommenen Tieren. Und nur die Fundtiere fallen ja von Rechts wegen in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Da Rieden und Ebermannsdorf sich zwar nicht am Fundtiervertrag beteiligen, aber an den Investitionen, können sie später einen Fundtiervertrag zu unveränderten Konditionen abschließen. Die anderen Kommunen, die später dazustoßen wollen, können dies nur, wenn sie einen prozentual höheren Anteil an den Investitionkosten tragen, als er jetzt für die gleich unterzeichnenden Gemeinden festgelegt ist.
Der Fundtiervertrag verpflichtet den Tierschutzverein, Fundtiere der Gemeinden aufzunehmen. Dafür erhält er von den Kommunen eine Aufwandspauschale von jährlich 1,50 Euro pro Einwohner. Falls die tatsächlichen Kosten diesen Betrag übersteigen sollten (was durch eine Einzelabrechnung nachgewiesen werden muss), kann der Tierschutzverein die weiteren Ausgaben gegenüber der Gemeinde geltend machen.
Diese Regelung ermöglichte erst die Einigung, da die ursprünglich errechnete Pro-Kopf-Pauschale von 2,10 Euro vielen Kommunen zu hoch war. Dem Kümmersbrucker Bürgermeister Roland Strehl war es im Sommer 2019 gelungen, den gordischen Knoten zu durchschlagen, indem er Jochen Nahlik, den Kassier des Tierschutzvereins, zu einer Besprechung nach Kümmersbruck eingeladen und ihm dabei den neuen Vorschlag präsentiert hatte. Er firmiert deshalb als "Kümmersbrucker Modell". Für Nahlik bietet er die Garantie, dass das Tierheim jetzt kostendeckend arbeiten kann. "Die bisherige Pauschale von einem Euro war nie kostendeckend."
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