Die Rufnummer 911 ist in den Vereinigten Staaten von Amerika als Notrufanschluss geläufig. Kommt jemand, der diese drei Ziffern wählt, auch in Deutschland durch? Offenbar schon. Denn heuer am 13. Februar um 20.53 Uhr wählte ein 30-Jährige diese Nummer und gelangte zur Integrierten Rettungsleitstelle (ILS) in Amberg. Dort schilderte die Frau eine hilflose Lage: Gefesselt irgendwo in der Stadt, von Männern bedroht.
Der Disponent in der Leitstelle schaltete unverzüglich die Polizei ein. Da ein Tatort nicht bekannt war, schickte die Wache alle verfügbaren Kräfte auf intensive Suche. Dann wurde das Handy geortet und man wusste: Der Notruf kam aus einer Straße im Norden der Stadt. Fünf Streifenwagenbesatzungen waren unterwegs. Zunächst völlig erfolglos.
Nicht lange darauf meldete sich das mutmaßliche Opfer eines Verbrechens erneut. Wieder mit Hilferufen und anscheinend völlig verzweifelt. Die Ortung ergab diesmal einen Standort an der Regensburger Straße. Uniformierte rückten dorthin aus und trafen auf eine 30-Jährige. "Sie torkelte und redete wirres Zeug", berichtete nun eine Beamtin dem Amtsrichter Florian Meißner. Die Frau hatte, wie sich zeigen sollte, satte zwei Promille Alkohol im Blut.
Dass sie den Notruf missbrauchte, stand nun vor Gericht außer Frage. Viel mehr war von Belang, warum jemand so etwas tut und eine Schichtbesatzung der Polizei auf Trab hält. Die Antwort kam einer Tragödie gleich. Die 30-Jährige hatte durch ärztliche Diagnose von schwerer Krankheit erfahren und daraufhin zur Flasche gegriffen. Betrunken setzte sie die Notrufe ab. Zweifelsohne nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.
Was tut die Justiz in einem solchen Fall? Der Paragraf 153a regelt die Einstellung eines Verfahrens bei eher geringer Schuld. Allerdings mit einer fühlbaren Auflage. Dazu kam es in diesem Prozess: Die Angeklagte muss 50 gemeinnützige Arbeitsstunden im Dienst der Stadt Amberg ableisten. Versehen mit dem Tadel des Richters: "So etwas macht man nicht."













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.